Ein Ausstieg aus dem umstrittenen Bahnprojekt Stuttgart 21 würde das Land Baden-Württemberg einem neuen Gutachten zufolge wesentlich weniger kosten als von der Bahn angenommen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision schätzt die Kosten für einen Ausstieg auf 350 Millionen Euro.
Das Gutachten wurde im Auftrag des Verkehrsministeriums erstellt. Die Bahn hatte bislang von Ansprüchen von mindestens 1,5 Milliarden Euro gesprochen. Die grün-rote Landesregierung hatte in ihrer Gesetzesvorlage zum Ausstieg aus dem Bahnprojekt zur Frage der Kosten festgestellt, die Höhe möglicher Ersatzansprüche der Bahn sei "völlig offen" und müssten vor Gericht geklärt werden.
Der Streit zwischen der Deutschen Bahn und dem baden-württembergischen Verkehrsministerium geht unterdessen weiter. Am Mittwoch widersprach Verkehrsminister Winfried Herrmann (Grüne) Bahnchef Rüdiger Grube: Der hatte in der Stuttgarter Zeitung angekündigt, dass es ohne das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 auch keine ICE-Neubautrasse zwischen Wendlingen und Ulm geben werde.
Herrmann: Bahn entscheidet nicht über Streckenbau
Hermann entgegnete, nicht die Bahn entscheide, welche Strecken gebaut würden, sondern der Bundestag. Die Trasse Wendlingen-Ulm habe der Bund zudem in den vordringlichen Bedarf eingeordnet. Finanziert werde die Strecke ausschließlich von Bund und Land. Wenn Grube nicht als Bauherr zur Verfügung stehen wolle, lasse sich sicher ein anderes Unternehmen finden, sagte der Grünen-Politiker.
Vor wenigen Tagen hatte das Eisenbahn-Bundesamt den vorübergehenden Baustoppf für den Stuttgarter Tiefbahnhof für hinfällig erklärt. Die oberste Bahn-Aufsichtsbehörde hob damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) auf, das in einem Eilbeschluss die Arbeiten am sogenannten Grundwassermanagement gestoppt hatte. Hintergrund für die juristische Auseinandersetzung sind frühere Änderungen in den Bauplänen der Bahn, für die eigentlich die anerkannten Umweltschutzverbände gehört hätten werden müssen. Da das aber damals nicht geschehen war, klagte die Umweltorganisation BUND und bekam vom VGH vorläufig recht.