Gutachten:Juristen des Bundestags rügen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

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Genügt der neue Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung den Anforderungen? Juristen haben Zweifel. (Foto: dpa)
  • Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung erfüllt die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht nicht, kritisieren ausgerechnet die Juristen des Bundestages.
  • Die Formulierungen seien zu vage und Berufsgeheimnisträger würden nicht ausreichend geschützt, beklagen sie in zwei Gutachten.
  • Die große Koalition will die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Eine frühere Regelung war vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.

Von Robert Roßmann, Berlin

Vor der ersten Beratung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag an diesem Freitag sorgen zwei Gutachten der Bundestagsjuristen für Aufsehen. Die Experten vom Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments kommen in den Gutachten, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen, zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben in mehreren Punkten nicht erfüllt. Dabei geht es unter anderem um die Information der Betroffenen und um den Schutz von Anwälten und anderen Berufsgeheimnisträgern.

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Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang zu speichern. Dazu gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern. Für die Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen.

Gutachter kritisieren unklar formulierte Regelungen

Im Jahr 2007 hatte die damalige große Koalition bereits ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Dieses wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig verworfen. Im April 2014 kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dann auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat jetzt in seinen beiden Gutachten geprüft, ob der Gesetzentwurf von Maas die Vorgaben des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts aus diesen Entscheidungen erfüllt.

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Die Bundestagsjuristen beklagen, dass in dem Gesetzentwurf von Maas die Regelungen zur Datenverwendung, -löschung oder -weitergabe die Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht erfüllen würden, weil sie zu unklar formuliert seien. Das Verfassungsgericht hatte in seinem Urteil mehrmals explizit "normenklare" Vorschriften verlangt. Der Wissenschaftliche Dienst kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf in diesen Punkten "korrigiert" werden müsse. Die Juristen monieren außerdem, dass die Vorgabe Karlsruhes, dass Betroffene grundsätzlich vor der Datenerhebung von dieser unterrichtet werden müssten, "nicht richtig" umgesetzt werde.

Daten von Berufsgeheimnisträgern

In dem Gutachten zu der Vereinbarkeit des Gesetzes mit der EuGH-Entscheidung wird auch der mangelnde Schutz der Berufsgeheimnisträger beklagt. Der Entwurf von Maas sieht vor, dass die Verbindungsdaten von Berufsgeheimnisträgern gespeichert, aber nicht verwendet werden dürfen. In dem Gutachten heißt es, damit trage der Gesetzentwurf den Vorgaben des EuGH "nicht Rechnung".

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© SZ vom 11.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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