Ausgehbeschränkungen in Gütersloh:Gericht kippt Corona-Regeln

FILE PHOTO: The coronavirus disease (COVID-19) outbreak in Guetersloh

Ein Fahrradfahrer im Zentrum Güterslohs. Künftig dürfen wieder mehr Biker unterwegs sein: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Corona-Beschränkungen für das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh vorläufig außer Kraft gesetzt.

(Foto: REUTERS)

Die Einschränkungen für den Kreis Gütersloh seien unverhältnismäßig, so die Richter. Ersten Forderungen, die Maskenpflicht zu lockern, erteilt die Bundesregierung eine Absage.

Von Jana Stegemann, Düsseldorf

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Montagnachmittag per Eilbeschluss die Corona-Beschränkungen für das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh vorläufig außer Kraft gesetzt. Dort galten bis zuletzt die strengsten Auflagen in ganz Deutschland. Diese seien vermutlich rechtswidrig, teilten die Oberverwaltungsrichter mit und gaben damit dem Eilantrag einer GmbH Recht, die im Kreis Spielhallen betreibt.

Eigentlich sollten die Beschränkungen und Einschnitte im Kultur- und Freizeitbereich laut zweiter Regionalverordnung des Landes NRW noch bis mindestens in die Nacht zu Mittwoch für die knapp 370 000 Einwohner des Kreises gelten. Nach dem massenhaften Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies im ostwestfälischen Rheda-Wiedenbrück hatte das Land NRW am 23. Juni das öffentliche Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf das erste Mal seit den bundesweiten Lockerungen wieder heruntergefahren. Schulen und Kitas waren bereits in der Woche zuvor erneut geschlossen worden.

Im Kreis Warendorf wurden die Beschränkungen nach einer Woche wieder aufgehoben - im Kreis Gütersloh jedoch um eine weitere Woche bis zum 7. Juli verlängert. Das Gericht begründete seine Entscheidung nun damit, dass es "nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren" sei, dass sich die zweite Regionalverordnung zu den Corona-Beschränkungen auf den gesamten Kreis Gütersloh erstrecke. Denn die Verteilung der bestätigten Neuinfektionen innerhalb der betroffenen Städte und Gemeinden unterscheide sich erheblich: Insbesondere im Norden und Osten seien nur wenige Neuinfektionen festgestellt worden. Zudem sinkt die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner dort weiter. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts von Montag liegt die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz mittlerweile bei 50,5 - und damit nur 0,5 über dem von Bund und Ländern vereinbarten Grenzwert für regionale Kontaktbeschränkungen.

Die Zahlen belegten, dass es "in Gütersloh gelungen ist, einen größeren Ausbruch durch konsequente und schnelle Maßnahmen einzudämmen", sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Es sei sicher, dass das Virus nicht auf die Bevölkerung außerhalb der Schlachthofbelegschaft übergesprungen ist. Die NRW-Landesregierung sehe sich durch die Gerichtsentscheidung "in ihrer Forderung nach einer verhältnismäßigen Ausgestaltung der Mechanismen zur Eindämmung eines möglichen Infektionsgeschehens bestätigt". Zudem erwarte man, dass die Beherbergungsverbote für Urlauber und Urlauberinnen aus dem Kreis Gütersloh in anderen Ländern aufgehoben werden.

Der Forderung nach einer Lockerung der Maskenpflicht erteilten die Gesundheitsminister der Länder ebenso wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Kanzlerin Merkel am Montag eine Absage. Zuvor hatte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) eine Lockerung für sein Land angeregt.

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