Gruppe "Aryans":Rechte Gewalt und andere Alltäglichkeiten

Rechtsextremismus Aryans Ermittlungen

Die rechtsradikalen „Aryans“ – hier bei einem Aufmarsch in Halle im Mai 2017 – gelten als besonders gewaltbereit, stramm organisiert und bundesweit mobil.

(Foto: Jens Schlüter/picture alliance)
  • Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen die rechte Gruppe "Aryans" wegen Terrorverdachts.
  • Die selbsternannten Arier gelten als besonders gewaltbereit, stramm organisiert und bundesweit mobil.
  • Doch offensichtlich interessiert das die Ermittler nicht sonderlich.

Von Annette Ramelsberger, Halle

Die Bundesanwaltschaft hat im vergangenen Jahr vier rechte Gruppen ins Visier genommen, die sie verdächtigt, rechten Terror ins Land zu tragen. Eine von ihnen: die "Aryans". Diese selbsternannten Arier gelten als besonders gewaltbereit, stramm organisiert, bundesweit mobil. Sie fahren von Hessen und Bayern aus zu rechten Demonstrationen und verstehen sich als "Schutzgruppe". Das Wort ist an die nationalsozialistische "Schutzstaffel" angelehnt, abgekürzt SS. Einer der führenden Männer der "Aryans" ist Carsten M., 40 Jahre alt, mindestens 1,90 Meter groß, der Kopf rasiert, muskelbepackt.

Während die Bundesanwaltschaft gegen ihn und seine Leute wegen Terrorverdachts ermittelt, stehen Carsten M. und seine Freundin Martina vor dem Landgericht Halle. Das aus Hessen stammende Paar soll am 1. Mai 2017 nach einer rechten Demo in Halle mit zwei Autos Gegendemonstranten gejagt und dann eine harmlose Wandergruppe brutal angegriffen haben. Carsten M. steuerte eines der Autos, Martina H. warf aus dem Fenster heraus Steine. Mit dem Paar saßen noch mindestens acht andere "Aryans" in den Autos. Dann stoppten sie, Carsten M. sprang heraus und schlug zwei Wanderern mit einem 50 Zentimeter langen Starkstromkabel auf den Kopf. "So ein Schlag kann auch tödlich enden", sagt der Staatsanwalt. "Man kann damit einem Menschen den Schädel einschlagen." Die beiden Angegriffenen erlitten mit Glück nur eine Platzwunde und eine Gehirnerschütterung.

Interessant an diesem Prozess ist, dass hier eine gewaltbereite Gruppe völlig ungeniert auftritt. Nicht im Schutz der Dunkelheit wie die "Gruppe Freital", die Flüchtlingsheime angriff. Nicht wie die "Revolution Chemnitz", die in einer Chatgruppe agierte. Die "Aryans" zeigen stolz, wer sie sind, sogar im Gerichtssaal. Einer der Besucher, der den Angeklagten zur Seite steht, trägt unterm gelben Kapuzenpullover gut sichtbar das schwarze "Aryan"-T-Shirt. Darauf die 88, der Code für Heil Hitler, auf der Rückseite der Schriftzug: "Support your Race" (Unterstütze deine Rasse). Mit diesen Shirts waren die "Aryans" uniformiert, als sie am 1. Mai 2017 in Halle zuschlugen.

Zufällig die gleiche Kleidung getragen

Doch offensichtlich interessiert das alles die Ermittler nicht sonderlich. Alles Zufall, erklären die Zeugen, die damals mit im Auto saßen, vor Gericht. Ganz zufällig hätten sie sich getroffen, ganz zufällig hätten sie auch die gleiche Kleidung getragen. Und in dem Viertel seien sie nur gewesen, weil sie sich in Halle verirrt hätten. Noch nicht mal ein Navigationsgerät hätten sie gehabt, betont ihre Verteidigerin. Dann seien sie von Radfahrern verfolgt und angegriffen worden. Sie hätten sich nur gewehrt. Die Verteidiger von Carsten M. und Martina H. fordern denn auch Freispruch. Die Gesinnung tue nichts zur Sache. "Sie ist strafrechtlich nicht relevant und darf nicht zur Vorverurteilung führen", sagt die Verteidigerin. Und auch die Fotos, die ein Fotograf von dem Angriff gemacht hatte, müsse das Gericht außer Acht lassen: Man sieht darauf, wie Carsten M. mit wutverzerrtem Gesicht aus dem Auto springt und das Starkstromkabel wie einen Schlagstock zückt.

Man sieht harmlose, verdutzte Wanderer. Auch bei Martina H., 42, soll das Gericht auf Wunsch der Verteidigung etwas außer Acht lassen: dass bei den Ermittlungen herauskam, dass sie einen Bekannten bei der hessischen Polizei um Auskunft aus dem Dienstcomputer bat - und diese auch erhielt. Interne Polizei-Informationen ausgerechnet für eine Frau, die auf Facebook nach Angaben von "NSU Watch" schon 2015 ein Plakat zeigte: "Deutsche Frau. Halte dein Blut rein. Du trägst in dir das Erbe künftiger Geschlechter. Fremde dürfen nicht nach dir greifen." Und die mit Carsten M. immer wieder bei rechten Demonstrationen war.

Das hessische Innenministerium hatte nach Bekanntwerden dieses Vorfalls erklärt, der Polizist habe Martina H. nur vor Carsten M. warnen wollen: Das sei ein schlimmer Finger. Es hat nichts genützt, die beiden sind nach wie vor ein Paar. Einträchtig sitzen sie auf der Anklagebank. Martina H. fragte noch ein zweites Mal ihren Freund bei der Polizei und bekam wieder Auskunft. Worüber, ist nicht klar. Das alles, so sagt die Verteidigerin, habe keinen Bezug zum Verfahren in Halle.

Schwarzpulver und eine Präzisionsarmbrust gefunden

Nicht außer Acht lassen kann man aber, was bei der Überprüfung der beiden Mobiltelefone von Martina H. gefunden wurde: Sätze von Martina H., man habe in Halle "Zecken verdroschen" oder die "Aryans" hätten sich schnell einen Namen gemacht in der Szene. Gerade wurde sie wegen Führens einer Schusswaffe verurteilt.

In Carsten M.s Wohnung wurde Schwarzpulver gefunden, eine Präzisionsarmbrust mit Zielvorrichtung, ein Dutzend scharfer Messer, eine Vorderladerpistole, ein Handtuch mit SS-Runen, eine Hakenkreuzfahne im Schlafzimmer. Und das Schild: "Volksgenosse, trittst du ein, soll dein Gruß 'Heil Hitler' sein!!!!!"

Aber auch auf das soll man nichts geben - das fand zumindest die ermittelnde Staatsanwältin. "Die Ausgestaltung der eigenen vier Wände ist, sofern keine Außenwirkung eintritt, in der Bundesrepublik Deutschland jedem überlassen", schrieb sie. "Über Geschmack muss man bekanntlich nicht streiten." Es ist die selbe Staatsanwältin, die die Polizei anrief und erklärte, die Beamten sollten die drei Mobiltelefone von Carsten M. nicht durchsuchen, man habe schon genug in der Hand. Ausgerechnet die Telefone des Mannes, der der Bundesanwaltschaft als Anführer einer rechtsterroristischen Vereinigung gilt.

Wenig Interesse der Ermittler

Der Nebenklagevertreter fragt noch mal nach. Offenbar traut er seinen Ohren nicht. "Gab es diese Anweisung der Staatsanwaltschaft, die Überprüfung der Telefone sein zu lassen? Weil die Telefone von Frau H. schon genügten?", fragt Anwalt Sebastian Scharmer den Ermittlungsführer der Polizei. Ja, sagt der und nickt. "Das verstehe ich nicht", sagt Scharmer. Die drei nicht ausgewerteten Telefone liegen noch in Halle. Vielleicht hat ja wenigstens die Bundesanwaltschaft Interesse daran.

Auch sonst herrschte wenig Interesse der Ermittler: Bei Martina H. wurde nicht durchsucht, auch nicht bei den anderen Autoinsassen. Selbst als die Hessen den Ermittlern in Halle interessante Informationen schickten: dass Carsten M. der "Division Braune Wölfe" angehöre, einer bundesweit agierenden Neonazi-Truppe. Dass die Gruppe kurz vor dem Vorfall eine rechte Party rund um ein riesiges Hakenkreuz gefeiert habe. Dies alles hielt die ermittelnde Staatsanwältin für absolut alltäglich.

Die Nebenklage forderte, sie auszuwechseln. Ein Kollege von ihr nimmt nun an der Verhandlung teil. Am Freitag verurteilte das Gericht Martina H. zu einem Jahr auf Bewährung, Carsten M. muss für dreieinhalb Jahre in Haft.

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