Grundsteuer:Südwesten geht eigene Wege

Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland ein eigenes Modell zur Berechnung der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Das Kabinett einigte sich am Dienstag auf einen Gesetzentwurf, der nun in den Landtag eingebracht wird. Die Berechnung der Grundsteuer basiert im Wesentlichen auf drei Kriterien: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und Art der Nutzung, wobei Wohnzwecke begünstigt werden. Die grün-schwarze Regierung lobte ihr Modell als einfach und unbürokratisch. Am 10. April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das bisherige Berechnungsverfahren für verfassungswidrig erklärt. Anschließend wurde auf Bundesebene ein Grundsteuermodell vorgelegt, das aber nicht verpflichtend ist. Dort spielen auch Nettokaltmiete, Gebäudefläche und das Gebäudealter eine Rolle. Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass bei gleich großen Grundstücken kleine Häuser durch das Stuttgarter Modell genauso besteuert werden könnten wie große Villen.

© SZ vom 29.07.2020 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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