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Grundrente:Spahn und Heil legen Streit bei

Im Streit um die Grundrente hat die Bundesregierung verbliebene Streitpunkte ausgeräumt. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hätten "die letzten noch offenen Fragen im Gesetzentwurf" geklärt, teilten beide am Donnerstag mit. Er wurde nun in die regierungsinterne Abstimmung gegeben. Angestrebt wird, dass sich das Kabinett am kommenden Mittwoch damit befasst. Wichtiger Punkt der Einigung sei, wie von der Koalition angestrebt harte "Abbruchkanten" zu vermeiden. Das betrifft zum einen die nötigen Beitragszeiten, um einen Zuschlag auf die Rente zu erhalten. Dafür sei ein Einstiegsbereich von 33 bis 35 Jahren mit eingezahlten Rentenbeiträgen vereinbart worden - hierfür solle "ein geringerer Grundrentenzuschlag" gezahlt werden. Den vollen Zuschlag soll es von 35 Beitragsjahren an geben. Zum anderen sollen Einkommen von mehr als 1250 Euro bei Alleinstehenden oder 1950 Euro bei Paaren zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden - Einkommen von mehr als 1600 Euro beziehungsweise 2300 Euro zu vollen 100 Prozent. Mögliche Kapitalerträge sollen bei der Einkommensprüfung umfassend berücksichtigt werden. Der Aufschlag für Bezieher kleiner Renten soll Anfang 2021 starten, zuletzt war aber strittig, wer genau profitieren soll. In dem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, die Grundrente werde vollständig aus Steuermitteln finanziert. Dafür werde der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung "ab dem Jahr 2021 dauerhaft um 1,4 Milliarden Euro erhöht". Von dem Rentenaufschlag für Geringverdiener sollen etwa 1,3 Millionen Ruheständler profitieren. Das gilt auch für diejenigen, die bereits eine Rente beziehen.

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Quelle:
SZ vom 07.02.2020 / dpa, Reuters
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