Grundgesetz:Streiten für Kinder

Justizministerin Christine Lambrecht will Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. (Foto: dpa)

Kinderrechte in die Verfassung - das klingt gut. Kann aber schiefgehen.

Von Roland Preuss

Kinder sind besonders verletzlich, sie benötigen mehr rechtlichen Schutz als Erwachsene, weil sie sich selbst noch nicht so verteidigen können wie Volljährige. Und weil sie oft nicht ernst genommen werden. Aus dieser Idee entspringt der Plan, Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben. Und tatsächlich müssen Kinderinteressen mehr Gewicht bekommen, bei der Stadtplanung, beim Freiraum zum Spielen oder beim Schutz vor Gewalt. Das heißt aber nicht automatisch, dass die geplante Verfassungsänderung der richtige Weg ist.

Zum einen bescheinigen Fachleute dem Entwurf von Justizministerin Christine Lambrecht, dass er eigentlich nur die bisherigen Karlsruher Urteile widerspiegelt, sprich: nicht wirklich etwas ändert. Solche Symbolpolitik kann Erwartungen wecken, die später enttäuscht werden. Zum anderen könnte er durchaus fragwürdige Folgen haben für das Verhältnis von Eltern und Kindern.

Ihr gehe es, sagt die Ministerin, nur um das Verhältnis von Staat und Kindern. Experten sehen aber sehr wohl die Möglichkeit, dass Elternrechte beschnitten werden. Wie Verfassungsrichter das später beurteilen könnten, ist ungewiss. Diese hochpolitische Frage sollte man jedoch nicht unbeabsichtigt über das Grundgesetz beantworten. Man muss sie politisch erstreiten und entscheiden.

© SZ vom 09.03.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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