Süddeutsche Zeitung

Grüne und AfD:Kandidatenlisten für Bundestagswahl abgelehnt

Saar-Grüne und Bremer AfD nicht zur Bundestagswahl zugelassen

Von dpa, pb, Saarbrücken/Hamburg

Die Grünen werden bei der Bundestagswahl womöglich im Saarland nicht gewählt werden können - und die AfD nicht in Bremen. Im Saarland lehnte der Landeswahlausschuss die Kandidatenliste der Grünen für die Bundestagswahl ab. Grund sei der Ausschluss von Delegierten bei der Aufstellungsversammlung, teilte die Landeswahlleitung am Freitag nach einer mehrstündigen Sitzung des Ausschusses mit. Dies sei ein schwerer Fehler gewesen und verletze das Demokratieprinzip.

Die zurückgewiesene Liste war am 17. Juli im zweiten Anlauf aufgestellt worden. Dabei wurde Jeanne Dillschneider an die Spitze gewählt. Von der Entscheidung über die Liste waren aber 49 Delegierte aus dem Ortsverband Saarlouis vom Bundesschiedsgericht der Grünen ausgeschlossen worden. Das Parteigericht hatte zuvor bei der Wahl der Delegierten in dem Ortsverband Unregelmäßigkeiten festgestellt. Beim ersten Versuch, eine Liste aufzustellen, war am 20. Juni der aus Saarlouis stammende Ex-Landesparteichef Hubert Ulrich auf Platz eins gewählt worden. Ein Schiedsgericht hatte diese Wahl danach für ungültig erklärt, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hatten.

In Bremen lehnte der Landeswahlausschuss die Kandidatenliste der AfD für die Bundestagswahl ab. Der Grund dafür ist ein Formfehler. Unter dem Wahlvorschlag habe die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt, die zusichern muss, dass die Liste korrekt gewählt worden ist. Zwar habe die AfD noch versucht, andere eidesstattliche Erklärungen einzureichen. Gesetzlich sei aber die Unterschrift der Schriftführerin verlangt. Diese weigerte sich aber zu unterschreiben. Hintergrund sind Querelen im Landesverband.

Die Saar-Grünen und Bremens AfD kündigten Einspruch beim Bundeswahlleiter an.

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SZ vom 31.07.2021
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