Große Koalition:Vorratsdatenspeicherung steht vor dem Comeback

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Das Verfassungsgericht hat sie gestoppt, die FDP eine Neuauflage verhindert. Jetzt bringen CDU/CSU und SPD die Vorratsdatenspeicherung zurück - darauf deutet ein neuer Entwurf des Koalitionsvertrages hin. Die Grünen kündigen Widerstand an.

Die große Koalition hat sich offenbar auf eine Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Darauf deutet ein neuer Entwurf des Koalitionsvertrages hin, der Süddeutsche.de vorliegt. Demnach soll die umstrittene EU-Richtlinie zur Speicherung von digitalen Verbindungsdaten umgesetzt werden. In der entsprechenden Passage heißt es:

"Vorratsdatenspeicherung: Die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten werden wir umsetzen. Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen. Die Speicherung der deutschen Telekommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikationsunternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen. Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken"

In einer früheren Version des Vertrages, den der Grünen-Politiker Malte Spitz am Montagabend in seinem Blog veröffentlichte, hatte es noch geheißen, die Vorratsdatenspeicherung (VDS) sei "strittig". In dem aktuellen Entwurf ist sie nicht mehr als fraglich gekennzeichnet. Aus der Union hieß es, die Formulierung gebe die aktuelle Kompromisslinie wieder. Noch sei allerdings nichts entschieden.

Bleibt es bei der Formulierung, haben beiden Parteien die Frage vorerst ausgeklammert, wie lange die Daten konkret gespeichert werden sollen. Die CDU hatte sechs Monate gefordert, die SPD drei Monate inklusive der nun festgelegten Begrenzung auf schwere Straftaten. CSU-Chef Horst Seehofer hatte Ende Oktober gesagt, eine Frist von sechs Monaten sei "zu lang und erhöht das Risiko des Missbrauchs".

Der jetzige Entwurf bleibt bei der Absichtserklärung, auf europäischer Ebene auf eine Drei-Monats-Frist zu drängen. Mehrere Länder hatten Kritik an der Richtlinie geübt, die EU-Kommission hat aber bislang noch keine Reformpläne vorgelegt. Derzeit steht ebenfalls noch eine Stellungnahme des Europäischen Gerichtshof aus, ob die Datenspeicherung mit der europäischen Grundrechts-Charta vereinbar ist.

Der Grünen-Netzpolitiker Spitz kritisierte die Rückkehr der VDS: "Die Law-and-Order-Fraktionen bei CDU/CSU und SPD haben sich durchgesetzt. Der Kampf gegen die anlasslose Komplettspeicherung unserer digitalen Kommunikation geht wieder richtig los, lasst uns Demos vorbereiten, Klagen schreiben und den Winter und Frühling des Kampfes für unsere Bürgerrechte beginnen."

Das Bundesverfassungsgericht hatte das deutsche Gesetz zur Umsetzung der VDS 2010 gestoppt, die Datenspeicherung aber nicht grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt. Die Union hatte danach auf ein neues Gesetz gedrängt, FDP-Justizministerin Sabine Leuheusser-Schnarrenberger dies jedoch verhindert.

Details waren auch in den Gesprächen über die große Koalition bis zuletzt unklar - allerdings hatten Medien bereits Ende Oktober von einer grundsätzlichen Bereitschaft zur Einigung berichtet. Die Zuständigkeit für das Thema lag in den Verhandlungsgruppen nicht bei den Netzpolitikern, sondern bei den Fachpolitikern für Inneres und Justiz.

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