Großbritannien:Die ganze Strafe

Terrorattacke in London

Der Attentäter, der in London mehrere Menschen mit einem Messer attackiert hatte, war erst kürzlich nach der Hälfte einer Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen worden.

(Foto: Yui Mok/dpa)

Nach der Terrorattacke in London will die Regierung, dass Islamisten nicht wie bisher üblich nur die Hälfte ihrer Haft absitzen.

Von Cathrin Kahlweit, London

Nach den Eilmeldungen kamen die ersten Twitter-Bilder aus dem Londoner Stadtteil Streatham, danach die ersten Fernsehnachrichten, danach erste Informationen von der Metropolitan Police - und dann die Reaktionen der Politik: nicht schon wieder! Am vergangenen Sonntagnachmittag hatte ein wenige Tage zuvor aus dem Gefängnis entlassener Häftling, der wegen Terrorpropaganda für den Islamischen Staat verurteilt worden war, mit dem Messer drei Menschen angegriffen. Innerhalb von wenigen Minuten waren Polizeibeamte vor Ort gewesen, die ihn erschossen. Der Täter, ein 20-jähriger Islamist, hatte unter Dauerbeobachtung gestanden, weil er als hochgefährlich galt. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage war er nach Verbüßung der Hälfte seiner Haft, die dreieinhalb Jahre lang hätte dauern sollen, entlassen worden. Dieses Gesetz will die Regierung nun so schnell wie möglich ändern.

Die Tat vom Sonntag folgte auf einen Anschlag in London vor sechs Wochen, bei dem ein ebenfalls nach der Hälfte seiner Haftzeit entlassener Islamist mehrere Menschen erstochen hatte; Besucher einer Konferenz zur Rehabilitation von Ex-Sträflingen, an welcher der Attentäter teilgenommen hatte, stellten den Mann, bevor er von der Polizei erschossen wurde. Auch damals hieß es, die geltenden Gesetze, die vor einem knappen Jahrzehnt wegen Kostendrucks und Personalmangels in Gefängnissen erlassen worden waren, müssten dringend geändert werden.

Wenn nötig, müssten Terroristen auch lebenslang eingesperrt werden, sagt Michael Gove

Unter dem Eindruck des jüngsten Vorfalls legte Justizminister Robert Buckland daher am Dienstag einen Gesetzentwurf vor. Damit soll verhindert werden, dass etwa 200 derzeit wegen terroristischer Aktivitäten einsitzende Häftlinge, deren Entlassung in den kommenden Monaten ansteht, tatsächlich auf freien Fuß kommen.

Im Schnelldurchlauf soll das Parlament beschließen, dass künftig eine Bewährungskommission überprüft, ob eine Entlassung gerechtfertigt ist. Diese Maßnahme soll für kommende, aber auch für bereits erfolgte Haftstrafen gelten. Der Plan gilt, weil damit eine bestehende Gesetzeslage rückwirkend geändert würde, als juristisch heikel; Verfassungsbeschwerden werden erwartet.

Buckland kündigte außerdem an, man denke über drakonischere Maßnahmen nach. Künftig sollten alle wegen Terrors verurteilten Straftäter mindestens zwei Drittel ihrer Haftstrafen absitzen müssen, außerdem will die Regierung das Instrument der nachträglichen Sicherungshaft einführen, das vorsieht, besonders gefährliche Täter auch nach Ablauf ihrer Strafe weiter hinter Gittern halten zu können. Nachgedacht wird zudem über ein Minimum von 14 Jahren Haft für die Planung von Terroranschlägen.

Michael Gove, ehemaliger Justizminister und jetzt als eine Art Kanzleramtsminister einer der wichtigsten Männer in der Regierung, sagte, wenn nötig müssten Terroristen auch lebenslang eingesperrt werden - ohne die Chance, jemals wieder freizukommen. Es gebe massive Unterschiede zwischen anderen Straftätern und islamistischen Extremisten. Diese müssten beweisen, dass sie nicht mehr gefährlich seien.

Das aktuelle Paket an neuen Gesetzen und Plänen wurde nur eine Woche nach einem Vorhaben des Innenministeriums verkündet, das die Einführung von Lügendetektoren und den Einsatz von Polizisten aus Antiterroreinheiten als Bewährungshelfer vorsieht.

Menschenrechtsorganisationen und Juristen kritisieren die geplanten Maßnahmen. Die drakonische Einschränkung von Freiheitsrechten ignoriere, dass es in den chronisch überfüllten und schlecht verwalteten britischen Gefängnissen oft erst zu Radikalisierungen komme. Wichtig sei vor allem eine bessere Betreuung entlassener Straftäter. Allerdings gibt es im Königreich derzeit kaum Stimmen, die eine Beibehaltung der derzeitigen Regelung befürworten. Eine automatische Haftentlassung ohne Prüfung der Umstände dürfte es bald nicht mehr geben.

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