Süddeutsche Zeitung

Großbritannien:Britisches Unterhaus lehnt Zusatzklausel in Brexit-Gesetz ab

Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte gegen ein Vetorecht des Parlaments beim Abkommen mit der Europäischen Union. Nun muss das Oberhaus erneut über den Gesetzentwurf beraten.

Das britische Unterhaus hat am Montag einen Gesetzentwurf abgeschmettert, der dem Parlament ein Vetorecht über ein Abkommen mit der EU zum geplanten Austritt einräumen würde. Eine einfache Mehrheit votierte gegen einen entsprechenden Änderungsantrag des Oberhauses, welches nun erneut über das geplante Gesetz beraten muss.

Der Änderungsantrag hätte eine Zusatzklausel vorgesehen, nach der das Parlament das letzte Wort bei den Brexit-Verhandlungen haben sollte. Ebenfalls abgelehnt wurde damit eine einseitige Garantie für EU-Bürger, die in Großbritannien leben.

Großbritanniens Oberstes Gericht hatte im Januar entschieden, dass die Regierung die Verhandlungen mit Brüssel über einen EU-Austritt nur mit Zustimmung des Parlaments in London einleiten darf. Daraufhin legte die Regierung von Premierministerin Theresa May ein entsprechendes Gesetz vor, das ihr die Vollmacht überträgt, Brüssel über den Austrittswunsch ihres Landes zu informieren. Erst dann können die Brexit-Verhandlungen mit der EU beginnen.

Die britische Regierung will dem Parlament am Ende der zweijährigen Austrittsverhandlungen ein Abkommen zwar zur Abstimmung vorlegen, aber ohne die Option auf Nachverhandlungen.

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SZ.de/dpa/AFP/ees/dayk
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