Griechenland:Abschiebung untersagt

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte grundsätzlich nicht abgeschoben werden dürfen. Für sie bestehe die ernsthafte Gefahr, dass sie dort ihre elementarsten Bedürfnisse ("Bett, Brot, Seife") nicht befriedigen können (Az.: 10 LB 244/20 und 10 LB 245/20), urteilte der 10. Senat des OVG am Montag. Er ließ gegen die Urteile keine Revision zu. Dagegen kann innerhalb eines Monats Beschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte die Asylanträge der Klägerinnen - zwei aus Syrien stammende, alleinstehende Schwestern - als unzulässig abgelehnt, weil sie durch die Republik Griechenland bereits als Flüchtlinge anerkannt worden waren und ihnen die Abschiebung nach Griechenland angedroht.

© SZ vom 20.04.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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