Grenzkontrollen:Bilanz eines absurden Streits

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Kontrolle in Kiefersfelden an der A93. (Foto: dpa)

Das Getöse um die Grenzkontrollen im vergangenen Jahr war groß. Klein sind die Auswirkungen. Genützt hat das Gezeter vor allem der AfD.

Kommentar von Bernd Kastner

Wie haben sich die Kanzlerin und ihr Innenminister vergangenes Jahr doch gestritten. Es ging um die Frage, ob Deutschland im Rahmen von Horst Seehofers "Masterplan Migration" bestimmte Flüchtlinge gleich an der Grenze abweisen darf. Ob man sie zurückschicken darf, ohne in einem sogenannten Dublin-Verfahren zu prüfen, welcher Staat für ihr Schutzgesuch zuständig ist. Am Ende stand ein weiterer zweifelhafter Asylkompromiss, nun in Gestalt zweier bilateraler Abkommen mit Griechenland und Spanien. Sie erlauben es Deutschland, Flüchtlinge ohne Prüfung ihres Schutzantrags dorthin zurückzuschicken.

Was für ein Getöse und Gezeter es doch war in jenem Sommer; Seehofer hatte gar seinen Rücktritt angeboten. Man hätte meinen können, an diesem Verfahren hänge Wohl und Wehe der Bundesrepublik, weil Abertausende illegale Migranten kurz vor der bayerischen Grenze stünden. Und jetzt? 34 Flüchtlinge hat Deutschland seither nach Griechenland zurückgeschickt; sie hatten dort schon Asyl beantragt. 34 - bei insgesamt rund 140 000 Flüchtlingen, die dieses Jahr voraussichtlich nach Deutschland kommen. Die Zahl 34 lässt den Streit rückblickend noch absurder erscheinen, als er damals schon wirkte. Und wie viele wurden nach Spanien zurückgeschickt? Zwei.

Sind Seehofers Vereinbarungen rechtskonform oder nicht?

Für den "Asylkompromiss" haben Union und SPD einen hohen Preis gezahlt: Er ist weniger "ein klares Signal gegen die Akzeptanz von ungesteuerter illegaler Sekundärmigration", wie ihn das Innenministerium darstellt. Vielmehr war der vorausgegangene erbitterte Streit innerhalb der Union ein Konjunkturprogramm für die AfD. Immerhin, das haben die CSU-Oberen verstanden und mäßigen sich seither in innerparteilichen Debatten.

Seehofers Abkommen mit Griechenland und Spanien existieren weiter. Dabei mahnen renommierte Juristen, dass sie nicht vereinbar seien mit Europarecht. In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht München gar einen Afghanen, der nach Griechenland zurückgeschickt worden war, zurückholen lassen. Sind Seehofers Vereinbarungen also rechtskonform oder nicht? Zumindest diesen Punkt sollte die Bundesregierung rasch klären und, wenn geboten, umsteuern.

Fortan sollten Merkels Minister ihre Energie statt in bilaterale Deals, die vermeintlich Deutschland nützen, eher aber der internationalen Solidarität schaden, in eine europäische Asylpolitik investieren. In eine, die menschenrechtskonform und nachhaltig ist.

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