Grenzkontrollen:Deutschland weist kaum Flüchtlinge an der Grenze ab

Grenzkontrolle Bayern Österreich

Ein Polizeibeamter mit Kelle winkt an einem bayerischen Grenzübergang Fahrzeuge heraus.

(Foto: Lino Mirgeler/dpa)
  • An der deutsch-österreichischen Grenze sind seit August 2018 nicht mehr als 34 Flüchtlinge abgewiesen und nach Griechenland zurückgeschickt worden.
  • Normalerweise muss Deutschland in einem "Dublin-Verfahren" prüfen, welcher Staat für den Asylantrag zuständig ist.
  • Am Streit zwischen CSU und CDU, ob diese Zurückweisungen im Schnellverfahren erlaubt sind, wäre vergangenes Jahr beinahe die Koalition zerbrochen.

Von Bernd Kastner

Nur 34 Flüchtlinge sind seit August 2018 an der deutsch-österreichischen Grenze abgewiesen und nach Griechenland zurückgeschickt worden; das sind deutlich weniger, als von vielen Politikern in der Union erwartet wurde. Am Streit zwischen CSU und CDU, ob diese Zurückweisungen im Schnellverfahren erlaubt sind, wäre vergangenes Jahr beinahe die große Koalition zerbrochen.

Normalerweise muss Deutschland genau prüfen, welcher EU-Staat für den Asylantrag eines Flüchtlings zuständig ist. Ein bilaterales Abkommen mit Griechenland erlaubt es Deutschland indes, neu angekommene Flüchtlinge binnen Stunden zurückzuschicken, wenn bei der Grenzkontrolle festgestellt wird, dass sie bereits in Griechenland Asyl beantragt haben. Nach Spanien, mit dem es ein vergleichbares Abkommen gibt, wurden in den vergangenen 14 Monaten zwei Flüchtlinge zurückgeschickt. Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Aus Sicht der Linksfraktion widersprechen die Zurückweisungen dem Europarecht: Es sei "nicht akzeptabel", dass das Innenministerium weiterhin so tue, als seien die Deals mit Griechenland und Spanien zweifelsfrei mit Europarecht vereinbar, sagte die innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke. Sie verweist etwa auf eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München, wonach ein nach Griechenland abgeschobener Afghane nach Deutschland zurückgeholt werden musste. "Überhaupt nicht zulässig" seien diese Zurückweisungen schon deshalb, so Jelpke, weil dem Innenministerium nach eigenen Angaben "keine belastbaren Erkenntnisse" vorlägen, ob die Betroffenen in Griechenland ihr Asylverfahren weiter betreiben dürfen.

Das Innenministerium dagegen sieht in den Abkommen "ein klares Signal gegen die Akzeptanz von ungesteuerter illegaler Sekundärmigration". Eine entsprechende Vereinbarung mit Italien ist noch nicht in Kraft, obwohl Seehofer sie im September 2018 im Bundestag als "abgeschlossen" bezeichnete. Als Erklärung verweist die Bundesregierung lediglich auf "interne Prozesse des italienischen Innenministeriums".

Am Sonntag hat das deutsche Rettungsschiff Alan Kurdi in Süditalien angelegt, 88 Migranten sind von Bord gegangen. Deutschland und Frankreich wollen 60 von ihnen aufnehmen, Portugal fünf, Irland zwei. Das Schiff war nach Angaben der Besatzung von der libyschen Küstenwache bedroht worden. Unterdessen hat ein italienischer Frachter am Wochenende weitere 151 Flüchtlinge vor der libyschen Küste gerettet und nach Sizilien gebracht. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR geht davon aus, dass mehr Migranten in Afrika auf dem Weg zur Mittelmeerküste sterben als bei der Überfahrt selbst. Das sagte UNHCR-Experte Vincent Cochetel im SZ-Interview. In diesem Jahr seien etwa 1000 Menschen im Mittelmeer ertrunken.

Der Chef des Asylbundesamtes, Hans-Eckhard Sommer, rechnet im laufenden Jahr mit 140 000 bis 145 000 Asylanträgen. Damit werde die Zahl voraussichtlich etwas unter dem Wert von 2018 liegen, sagte er der Bild am Sonntag.

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