Süddeutsche Zeitung

Google Street View:"Datenschutz zu schwach"

Sind die neuesten Geodaten-Technologien im Internet "Einzelphänomene" oder führen sie ein veraltetes Bundesdatenschutzgesetz vor? Hamburg fordert eine dringende, strikte Regelung für Google-Projekte.

Daniela Kuhr

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hält den gegenwärtigen Datenschutz in Deutschland für zu schwach. "Der Fall Google Street View zeigt, dass der Umgang mit Geodaten dringend geregelt gehört", sagte Caspar am Freitag zur Süddeutschen Zeitung. Zwar habe Google zugesagt, bei der Veröffentlichung der Straßenansichten den Datenschutz zu wahren. "Wenn sich das Unternehmen aber nicht an seine Zusagen hält, hätte ich wenig in der Hand", sagte Caspar. "Einen Bußgeldbescheid durchzusetzen, wäre bei der gegenwärtigen Gesetzeslage schwierig."

Anfang der Woche hatte Google bekanntgegeben, seinen Kartendienst Street View für die 20 größten deutschen Städte noch im Lauf dieses Jahres zu starten. Dazu waren flächendeckend Straßenzüge fotografiert worden, die Internetnutzer in Zukunft virtuell erkunden können. Nach Protesten von Datenschützern hatte sich Google im vergangenen Jahr mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten Caspar auf mehrere Maßnahmen geeinigt. Unter anderem werden Gesichter und Autokennzeichen automatisch gepixelt. Zudem können Bürger Widerspruch einlegen, wenn sie nicht wollen, dass ihr Wohnhaus abgebildet wird. Sollte Google diese Versprechen nicht einhalten, gibt es aber kaum eine rechtliche Handhabe dagegen.

Caspar forderte daher eine rasche Reform des Bundesdatenschutzgesetzes. Auf Initiative von Hamburg hatte der Bundesrat bereits im Juli einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Schutz personenbezogener Daten bei einer großräumigen Erfassung von Gebäuden, Straßen oder Plätzen zum Ziel hat. Kommende Woche befasst sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf. Aus Sicht von Caspar wäre das eine Gelegenheit, die Gesetzeslücke zu schließen. Erste Signale aus der Bundesregierung klingen jedoch abwehrend. "Wir halten es grundsätzlich für sinnvoller, das Bundesdatenschutzgesetz generell auf seine Reformbedürftigkeit zu überprüfen, statt auf Einzelphänomene zu reagieren", sagte ein Sprecher des Innenministeriums, das für das Bundesdatenschutzgesetz zuständig ist.

Für diese Haltung hat Caspar kein Verständnis. "Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber den Bürgern, er muss Regeln schaffen, die einen wirksamen Datenschutz möglich machen", sagte er. "Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Aufregung verstehe ich nicht, wieso man sich da Zeit lässt."

Auch innerhalb der Koalition ist das Thema umstritten. FDP-Fraktions-Vize Gisela Piltz warf Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) vor, beim Bürger zu hohe Erwartungen geweckt zu haben. Aigner könne auch zwei Tage nach der Google-Ankündigung keine Antworten auf naheliegende Fragen geben, sagte Piltz der Berliner Zeitung. So hatte Aigner zwar erklärt, sie wolle kontrollieren, ob Google sich an die eigenen Zusagen halte. Falls nicht, habe sie aber keine Handhabe, räumte ein Ministeriumssprecher am Freitag ein.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.988209
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 14.08.2010/dgr
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.