GlosseDas Streiflicht

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Das Arbeitszeugnis ist eine gefürchtete Waffe des Arbeitgebers. Doch jetzt schlagen die Beschäftigten zurück.

(SZ) In der Theorie behandelt der Arbeitgeber (m, w, d) seine Arbeitnehmer (m, w, d) voller Respekt und zahlt ihnen für ihre Leistungen ehrlichen Lohn. In der Theorie respektiert der Arbeitnehmer den Arbeitgeber als fairen Boss und schätzt die Boni, Sonderzahlungen und weitere soziale Errungenschaften wert, die ihm dieser zugutekommen lässt. Man nennt das soziale Marktwirtschaft oder, sollte man die Ära Adenauer als gesellschaftliches Ideal betrachten, auch das rheinische Modell. Hier wäre es nicht einmal ausgeschlossen, dass eine fröhliche Runde der Beschäftigten auf dem Betriebsfest dem Arbeitgeber zuruft: „Drink doch eine met“ (Näheres im Werkverzeichnis der Bläck Fööss, Köln 1971).

Bedauerlicherweise handelt es sich bei genauer Betrachtung um zwei Theorien, die jeweils eine sehr eigene Wahrheit bilden, die nicht zur anderen passt. Der Arbeitgeber ist nämlich in aller Regel überzeugt, jederzeit auf die Hälfte dieser unglückseligen und undankbaren Pflaumen verzichten zu können, würde ihn nicht das Arbeitsrecht, dieses Bevormundungsinstrument und von linken Ideologen ersonnene Hemmnis jedes freien Unternehmertums, daran hindern. Der Arbeitnehmer wiederum betrachtet den Arbeitgeber gern als seelenlosen Tyrannen, der ohne jede Achtung davor, wie sich seine Hintersassen den ganzen Tag über krumm schaffen, auf Profitmaximierung sinnt.

Die Arbeit gebende Seite verfügt in diesem Zweikampf allerdings über eine mächtige Waffe, die der Gegenseite fehlt, das sogenannte Arbeitszeugnis. Alle Versuche der Gewerkschaften, durch Sprachregelungen die ewige Verdammnis zu verhindern, welche dieses Dokument bewirken kann, sind gescheitert. Nun heißt es eben nicht mehr: „Herr XY zeigte sich den Aufgaben des Hauses zu keiner Zeit gewachsen noch ließ er jemals den Willen erkennen, dies zu erreichen.“ Sondern die Personalabteilung schreibt eben: „Herr XY bemühte sich immer wieder einmal, den Anforderungen des Hauses gerecht zu werden. Einige Kollegen schätzten seine gesellige Art.“ In jüngerer Zeit aber schlagen die Beschäftigten zurück, indem sie Online-Bewertungen ihres Betriebs verfassen. Natürlich anonym nach Sitte aller guten Social-Media-Warriors, in diesem Fall aber vielleicht nachvollziehbar, damit der Werkschutz sie nicht umgehend vors Firmentor setzt. So ließ ein namentlich nicht genannter Mann seine Firma per Netz-Rating wissen, sie sei „der schlechteste Arbeitgeber aller Zeiten“. Das ist ein Wort, das hinzunehmen dieser nicht gewillt war. Er verlangte gerichtlich den Namen des Verantwortlichen, doch das Oberlandesgericht Dresden ließ ihn abblitzen. Trotzdem gibt es Trost für den Kläger: Was immer man ihm vorwarf – der schlechteste Arbeitgeber aller Zeiten kann er gar nicht sein, wie ihm jeder beliebige Angestellte einer amerikanischen Bundesbehörde bestätigen wird.

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