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Globalisierungskritiker:Attac verliert Status der Gemeinnützigkeit

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Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Das Finanzamt Frankfurt hat dem globalisierungskritischen Verein Attac den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt. Einen entsprechenden Bericht der Frankfurter Rundschau bestätigte eine Sprecherin der etwa 28 500 Mitglieder zählenden Organisation. Die bereits im Frühjahr zugestellte Entscheidung gilt rückwirkend ab 2010.

Die Behörde habe sie damit begründet, dass Attac allgemeinpolitische Ziele verfolge und dies nicht förderungswürdig sei. Als Beispiele seien die Forderung nach einer Finanztransaktionsteuer und einer Vermögensabgabe genannt worden. Attac hatte die Förderung von Bildung als Hauptzweck des Vereins angegeben. Ein weiteres Ziel sei die Förderung des demokratischen Staatswesens, sagte die Sprecherin.

NGO erhebt Einspruch

Attac habe bereits Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und wollte notfalls auch klagen, wurde die Geschäftsführerin Stephanie Handtmann zitiert. "Wir waren sehr überrascht, vor allem über die drastische Ablehnung."

Schwerer Schlag für Attac

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit treffe den Verein empfindlich, heißt es bei Attac - gerade in einer Zeit, in der der Protest gegen das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP alle Energie benötige. Unter anderem ermöglicht der Status der Gemeinnützigkeit es Spendern, ihren Zuschuss von der Steuer abzusetzen.

Attac finanziert sich dem Bericht zufolge zu 95 Prozent aus Spenden. Demnach bricht die Bereitschaft zu finanzieller Unterstützung häufig dramatisch ein, sobald Spenden nicht mehr steuerlich absetzbar sind.

Das ist Attac

Die Nichtregierungsorganisation Attac sieht sich selbst als Bildungsbewegung, die die "neoliberale Globalisierung" kritisiert und etwa die Einführung einer Finanztransaktionsteuer fordert. Der Name Attac leitet sich aus dem französischen "association pour une taxation des transactions financières pour l'aide aux citoyens" ab, zu Deutsch etwa "Vereinigung zur Besteuerung von Finanztransaktionen im Interesse der Bürger".

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