Globalisierungsgegner:Karlsruhe erlaubt Protestcamp von G-20-Kritikern in Hamburg

Police forces guard the scene during a G20 demonstration against the ban of Hamburg's authorities of a G20 protestors camp in the Stadtpark park in Hamburg

Police forces guard the scene during a G20 demonstration against the ban of Hamburg's authorities of a G20 protestors camp in the Stadtpark park in Hamburg Police forces guard the scene during a G20 demonstration against the ban of Hamburg's authorities of a G20 protestors camp in the Stadtpark park in Hamburg, Germany June 26, 2017. REUTERS/Fabian Bimmer

(Foto: REUTERS)

Das G-20-Protestcamp im Hamburger Stadtpark darf stattfinden.

Das Oberste Verfassungsgericht in Karlsruhe hob ein Verbot des Hamburger Oberverwaltungsgerichts auf.

Aber die Möglichkeiten der Globalisierungsgegner sind dennoch eingeschränkt und die Proteste bleiben streng reguliert.

Ein großes Protestcamp von G20-Gegnern in Hamburg darf starten - aber nur in einem durch die Behörden stark beschränkbaren Rahmen. Das Bundesverfassungsgericht hob am Mittwoch nach einer Klage der Veranstalter ein generelles Verbot des im Stadtpark geplanten Camps im Eilverfahren auf.

Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hatte das von den Gegnern des G-20-Gipfels im Stadtpark geplante Protestcamp am vergangenen Freitag verboten. In der Gesamtbetrachtung handle es sich bei dem Camp nicht um eine grundrechtlich geschützte Versammlung, hatte das Gericht argumentiert und damit einer Beschwerde der Hansestadt stattgegeben. Dieser Position widersprach das Verfassungsgericht in Karlsruhe nun.

G-20-Kritiker haben für die Zeit vom 30. Juni bis zum 9. Juli ein Camp unter dem Motto "Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen" mit Wohn- und Veranstaltungszelten sowie einer Bühne angemeldet. Die Veranstalter erwarten etwa 10 000 Teilnehmer. Die Polizei, die den Gipfel mit einem Großaufgebot von bis zu 20 000 Beamten schützen wird, und die Stadt Hamburg lehnen solche Protestcamps ab.

Doch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet keinen klaren Sieg für die G-20 Gegner. Im Gegenteil. Die Hansestadt darf nach dem Urteil ausdrücklich den Umfang des Camps beschränken, Auflagen verhängen oder die Veranstaltung sogar an einen anderen Ort verlegen.

Erst am Vormittag hatte das Verwaltungsgericht Hamburg zudem einen Antrag abgelehnt, mit dem die Globalisierungsgegner für ihre Abschlusskundgebung das Heiligengeistfeld reservieren wollten. Zur Begründung des Verbots hieß es: "Den öffentlichen Interessen, den ordnungsgemäßen Ablauf und Abschluss des G20-Treffens sowie die Gesundheit und das Leben der Teilnehmer des Gipfeltreffens, der eingesetzten Polizeibeamten sowie unbeteiligter Dritter zu schützen, kommt der Vorrang zu."

Sowohl der Hamburger Stadtpark, wo das Protestcamp nach dem Karlsruher Urteil nun doch stattfinden darf, als auch das Heiligengeistfeld liegen in der sogenannten Verbotszone. Politische Versammlungen sind innerhalb dieser Zone verboten. Das Areal reicht vom Flughafen bis in die Innenstadt. Insgesamt ist die demofreie Zone 38 Quadratkilometer groß.

Der G-20-Gipfel, an dem 19 Staats- und Regierungschefs aus den führenden Industrie- und Schwellenländern sowie Vertreter der EU teilnehmen, findet am 7. und 8. Juli in der Hamburger Messe statt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: