Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare:Justizministerin verlangt schnelle Entscheidung zur Homo-Ehe

"Politik darf sich nicht vom Verfassungsgericht treiben lassen": Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger drängt darauf, homosexuelle Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen. Kanzlerin Merkel will Berichten zufolge das entsprechende Urteil abwarten - und die Debatte erst mal beenden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dringt in der Frage der Gleichstellung homosexueller Paare auf eine rasche Entscheidung. "Wir brauchen Tempo bei der vollen Gleichstellung der Eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe - vom Steuerrecht bis zur Adoption", sagte die FDP-Ministerin der Bild.

"Die Politik muss den Anspruch haben zu gestalten und darf sich nicht vom Bundesverfassungsgericht treiben lassen", sagte sie mit Blick auf die Union. In der wird zurzeit um den Kurs in dieser Frage gestritten. Während Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) seine Partei zu einer Angleichung der Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe aufruft, wendet sich Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) gegen eine "totale Gleichstellung". Auch die CSU ist dagegen. So warf Parteichef Horst Seehofer dem Verfassungsgericht vor, durch Ankündigung und Kommentierung von Entscheidungen seine Rolle zu überschreiten.

Einem Spiegel-Bericht zufolge will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage abwarten. Das Gericht hatte kürzlich die Rechte homosexueller Paare zur Adoption von Kindern ausgeweitet. Eine Entscheidung des höchsten Gerichts zu der geforderten Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Einkommensteuer steht noch aus. Sie soll jedoch noch vor der Sommerpause fallen.

Die Rheinische Post berichtet, Merkel wolle in der CDU-Präsidiumssitzung an diesem Montag die Debatte um die Gleichstellung beenden. Sie werde eine Bekräftigung des Parteitagsbeschlusses vom vergangenen Dezember empfehlen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf höchste Parteikreise.

Danach würde nur die vom Verfassungsgericht verlangte "Sukzessiv-Adoption" für Männer und Frauen umgesetzt, deren gleichgeschlechtlicher Partner bereits ein Kind adoptiert hat. Eine steuerliche Vergünstigung durch eine Übertragung des Vorteiles des Ehegattensplittings auf Lebenspartnerschaften werde von einer weiteren Verfassungsgerichtsentscheidung abhängig gemacht, ein vollständiges Adoptionsrecht nicht weiter verfolgt.

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