Süddeutsche Zeitung

Gleichheitsgrundsatz:Betriebsblinde Justiz

Der BGH hätte etwas für die Gleichstellung der Frauen tun können. Stattdessen beugt er sich der Macht der sprachlichen Gewohnheit.

Von Gianna Niewel

Kunde, Kundin, dazwischen liegen ein paar Buchstaben. Für Marlies Krämer liegt dazwischen mehr. Die 80-Jährige hatte gegen die Sparkasse Saarbrücken geklagt, weil die sie in Formularen nur in der männlichen Form anspricht. Als Sparer, Einzahler, Kontoinhaber. Krämer möchte aber in der weiblichen Form angesprochen werden. Am Dienstag hat der Bundesgerichtshof ihre Revision zurückgewiesen - und es damit versäumt, gesellschaftlichen Wandel aufzugreifen und anzuerkennen.

Das Gericht beruft sich in seinem Urteil unter anderem darauf, dass eine männliche Ansprache allein nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoße. Das wäre nur dann so, wenn weibliche Kunden grundsätzlich benachteiligt würden. Mit dieser Argumentation unterschätzt das Gericht die Macht von Sprache. Sprache bildet Bewusstsein. Wenn eine Gesellschaft will, dass Frauen präsent sind - am Bankschalter und im Aufsichtsrat -, fängt das mit ein paar Buchstaben an. Der Bundesgerichtshof hätte hier sensibler reagieren sollen. Auch sprachliche Benachteiligung ist Benachteiligung.

Die Sparkasse wiederum hatte argumentiert, es sei zu kompliziert, in Formularen beide Geschlechter zu nennen. Dabei ist das nicht komplizierter, es ist nur länger. Und vor allem ist es ungewohnt. Mit einem entsprechenden Urteil hätte das Gericht dafür sorgen können, dass sich alle daran gewöhnen müssen, die Post von einer Bank bekommen: die Kundinnen und die Kunden.

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Quelle:
SZ vom 14.03.2018
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