Süddeutsche Zeitung

Gleichbehandlung:Vom Wert der Gesetze

Ein Urteil sorgt nun endlich dafür, dass Frauen leichter Auskunft über die Löhne in ihren Betrieben bekommen können.

Von Verena Mayer

Was ein Gesetz wert ist, zeigt sich, wenn jemand versucht, es anzuwenden. So wie jene Frau, die den Verdacht hatte, weniger zu verdienen als ihre männlichen Kollegen. Nach dem Entgelttransparenzgesetz kann sie von ihrem Arbeitgeber Auskunft über die Löhne im Betrieb verlangen. Das Gesetz wurde 2017 geschaffen, um Lohnlücken zu bekämpfen, die in Deutschland im europäischen Vergleich relativ hoch sind, allein der bereinigte sogenannte Gender Pay Gap beträgt 5,5 Prozent.

Will es eine Frau dann aber wirklich wissen, wird es schwierig. Denn im Gesetz sind zahlreiche Hürden eingebaut. So gilt es erst für Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten - im Land der mittelständischen Betriebe eine Minderheit. Und es gilt nur für Menschen mit einem klassischen Beschäftigungsverhältnis. Keine Festanstellung, keine Information.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom Donnerstag war daher überfällig. Auch arbeitnehmerähnlich Beschäftigte, etwa Selbständige, die ihr Geld vor allem bei einem Arbeitgeber verdienen, sollen erfahren dürfen, was im Betrieb üblicherweise für ihre Arbeit bezahlt wird. Es kann nicht sein, dass Transparenz bei einem bestimmten Arbeitsvertrag endet; und dass ein Gesetz, das eigentlich Ungerechtigkeit beseitigen soll, eine weitere Ungleichheit schafft.

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Quelle:
SZ vom 26.06.2020
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