Markenrechte für Luxusuhren:Wer in der Glashütte sitzt

Markenrechte für Luxusuhren: Montage eines Zeitwerks bei der Firma A. Lange und Söhne: Was, wenn ein chinesischer Hersteller hier eine Außenstelle gründet?

Montage eines Zeitwerks bei der Firma A. Lange und Söhne: Was, wenn ein chinesischer Hersteller hier eine Außenstelle gründet?

(Foto: imago stock&people/imago stock&people)

Die Uhrenindustrie im Erzgebirge gilt als seltener Leuchtturm im Osten. Doch die Hersteller fürchten den Missbrauch der Marke "Glashütte". Und Hilfe bleibt aus.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Es gab Zeiten, da mussten die Glashütter nach den Teilen für ihre Uhren nicht lang suchen. Was es für ein ordentliches Kaliber brauchte, fertigten sie vor Ort, selbst Zifferblätter, Zeiger, Gehäuse, Uhrenglas. "Man hätte die drei Täler zumauern können", sagt Thilo Mühle, "und man hätte trotzdem alles gehabt." Mühle ist einer von zehn Fabrikanten in Glashütte, seine Firma wurzelt im 19. Jahrhundert und stellt neben Uhren nautische Instrumente her. Alles nicht ganz billig. Aber für billig steht der Name "Glashütte" auch nicht.

Das Städtchen im östlichen Erzgebirge gilt als ein Leuchtturm, wie es ihn in Ostdeutschland selten gibt. Nach der Wende knüpften viele Uhrmacher von einst an die alte Tradition an, neue Hersteller kamen hinzu. 1700 Menschen bauen in Glashütte heute meist edle Uhren zusammen. Der Ort selbst hat 1600 Einwohner. Sein Name hat mittlerweile Weltruhm.

Genau das aber treibt die Glashütter seit Jahren um. Auch sie verbauen heute Teile von anderswo. Was aber, wenn ein Hersteller von Billiguhren im Ort eine Außenstelle gründet? Darf er dann chinesische Uhrwerke zu "Glashütte"-Uhren veredeln? Solche Fragen beschäftigen Gerichte, seit der Uhrenort berühmt ist, erstmals schon 1911. Nach der Wende musste zweimal der Hersteller Nomos eine Norm erklagen. Seither gilt die "Glashütte-Regel", mindestens 50 Prozent der Wertschöpfung müssen von dort stammen. "Aber wer weiß schon, wie Richter in Zukunft entscheiden", sagt Nomos-Chef Uwe Ahrendt. Sicherheit gebe nur eins: der gesetzliche Schutz der Herkunftsbezeichnung Glashütte. Viele der Hersteller kämpfen dafür, und sie sind auch fast am Ziel. Aber eben nur fast.

Die Rechte an der Marke liegen längst im Ausland

Einen Entwurf für so eine Verordnung gibt es seit 2019. Nach Vorbild der "Solingenverordnung", die nur Messer aus Solingen zu Solinger Messern macht, soll sie Uhren aus Glashütte und "traditionell eng verbundenen Orten" schützen. Diese Herkunftsangabe, so heißt es im Entwurf, stehe "für deutsche Handwerkskunst und Uhrmachertradition". Für die Region, sagt Glashüttes Bürgermeister Markus Dreßler, wäre das ein enormes Signal. "Ich weiß gar nicht, wie oft ich deshalb schon in Berlin war."

Denn dort liegt der Entwurf seit zwei Jahren. Einstimmig hatte der Bundesrat den sächsischen Vorschlag angenommen. Die Verordnung aber müsste das Bundesjustizministerium erlassen. Dort ticken die Uhren anders. "Zu unbestimmt" seien die Vorgaben, was etwa die Region angeht, findet das Bundesministerium. Das Landesministerium wiederum will die Uhrenindustrie nicht zu stark einengen: Die Täler des Erzgebirges sind schmal, zu strikte Vorgaben könnten das Wachstum behindern. Die Verordnung verstaubt derweil auf der Vorhabenliste des Kabinetts.

Doch es gibt eine Sache, über die man in den Tälern um Glashütte lieber schweigt. Denn es gibt eine "Fördergesellschaft", die sich ganz dem Schutzziel verschrieben hat. Ehe sich die Konkurrenz versah, sicherte sie sich 2012 die Rechte an der Marke "Glashütte". Dahinter allerdings steht mittelbar ein Imperium, mit dem es Manufakturen lieber nicht aufnehmen: der Schweizer Swatch-Konzern.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusMSCI World
:Der Schummel-Index, dem Anleger vertrauen

Viele Sparer schieben monatlich Geld in den Börsenindex MSCI World. Er gilt als Rundum-sorglos-Anlage. Doch es gibt Anlass zur Vorsicht - und gute Alternativen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: