Süddeutsche Zeitung

Giovanni di Lorenzo:Europawahl trotz doppelter Stimmabgabe rechtens

  • Wegen der doppelten Stimmabgabe Giovanni di Lorenzos bei der Europawahl gab es 44 Einsprüche. Der zuständige Ausschuss des Bundestags wies diese jetzt ab.
  • Den deutschen Behörden ist es wegen des unzureichenden Informationsaustausches zwischen den EU-Staaten unmöglich, derartige doppelte Stimmabgaben zu unterbinden.
  • Bundestagsvizepräsident Singhammer sieht ob der großen Zahl von Doppelstaatlern dringenden Handlungsbedarf.

Von Robert Roßmann, Berlin

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hat alle Einsprüche gegen die jüngste Europawahl wegen möglicher doppelter Stimmabgaben am Donnerstag zurückgewiesen. Insgesamt hatte es gegen die Wahl 109 Einsprüche gegeben, 44 davon bezogen sich auf die doppelte Stimmabgabe des Zeit-Chefredakteurs Giovanni di Lorenzo. Dieser hatte am Wahlabend in einer Talkshow offenbart, zweimal abgestimmt zu haben - einmal in einer Hamburger Grundschule und einmal in einem italienischen Konsulat.

Eine solche doppelte Stimmangabe ist verboten, trotzdem hatte niemand den Deutsch-Italiener di Lorenzo davon abgehalten. Der Fall offenbarte eine Lücke im Wahlrecht: Den deutschen Behörden ist es wegen des unzureichenden Informationsaustausches zwischen den EU-Staaten unmöglich, derartige doppelte Stimmabgaben zu unterbinden. In der Bundesrepublik leben mehr als eine Million Bürger, die außer der deutschen Staatsbürgerschaft auch die eines anderen EU-Landes besitzen.

Die Regelungslücke hatte auch in der Spitze des Parlaments Unmut ausgelöst. Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) sagte der Süddeutschen Zeitung, angesichts einer "so erheblichen Zahl" an Doppelstaatlern bestehe dringender Handlungsbedarf. "Es kann nicht richtig sein, dass am Ende bei der Europawahl in Deutschland derjenige der Dumme ist, der allein die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt." Dies widerspreche "dem klassischen Demokratieverständnis: eine Person, eine Stimme".

Die meisten Beschwerden gab es wegen Giovanni di Lorenzo

Der Wahlprüfungsausschuss erklärte jetzt allerdings, dass ihm außer dem Fall Giovanni di Lorenzo keine weiteren doppelten Stimmabgaben bekannt geworden seien. Da dieser eine Fall offenkundig keinen Einfluss auf den Ausgang der Europawahl gehabt habe, wies der Ausschuss alle Wahleinsprüche dazu als unbegründet zurück.

Der Berichterstatter für diesen Fall und parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Bernhard Kaster, sagte der SZ, aus dem Umstand, dass Personen mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, könne nicht automatisch gefolgert werden, dass diese mehrmals an der Europawahl teilgenommen haben. Grundsätzlich sei "von einem rechtstreuen Verhalten der Bürger auszugehen". Eine bloße Gefahr von Wahlfehlern reiche nicht, um Einsprüchen stattzugeben. Kaster plädiert jedoch dafür, dass der Bundestag mittels einer Wahlprüfbitte die Regierung auffordert, eine Lösung zu finden, mit der die bisher zwar strafbaren aber möglichen doppelten Stimmabgaben verhindert werden können.

Einer Stellungnahme des Bundeswahlleiters zufolge wäre die einfachste Lösung, wenn Doppelstaatler künftig nur noch in ihrem "Wohnsitzmitgliedstaat" wählen dürfen. Doch gegen eine derartige Beschränkung der bisherigen Wahlfreiheit dürfte es Widerstand geben. Außerdem kann eine solche Lösung nicht national, sondern nur auf europäischer Ebene beschlossen werden.

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SZ vom 06.02.2015/mane
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