Gewaltsame Proteste in Thailand:Regierung verhängt Notstand über Bangkok

Die Regierung in Thailand reagiert: Angesichts der massiven Proteste ruft sie für Bangkok und Umgebung den Notstand aus. Die Maßnahme räumt den Sicherheitskräften besondere Befugnisse ein - und beschneidet die Rechte der Demonstranten. Das könnte zu einer Eskalation der Lage führen.

Wegen der anhaltenden Massenproteste verhängt die thailändische Regierung den Notstand über die Hauptstadt Bangkok und ihre Umgebung. Die Entscheidung habe das Kabinett getroffen, um "der Lage gerecht zu werden und das Recht durchzusetzen", sagte Vize-Regierungschef Surapong Tovichakchaikul. Allerdings gilt der Ausnahmezustand nicht sofort. Die Regelung soll demnach von Mittwoch an in Kraft treten.

Mit der Ausrufung des Notstandes werden die Sicherheitskräfte mit Sonderbefugnissen ausgestattet. Demonstrationen von mehr als fünf Menschen sind verboten. Angesichts der aktuellen Massenproteste könnte es deshalb zu einer Eskalation kommen.

Bei den weitgehend friedlichen Protesten war es seit Freitag zu zwei Zwischenfällen gekommen. Bei Angriffen wurden mehr als 60 Demonstranten verletzt; ein Mann kam ums Leben.

Thailand wird seit mehr als zwei Monaten von einem Machtkampf zwischen Regierung und Opposition erschüttert. Die Gegner von Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra erhöhten mit zahlreichen Protestmärschen stetig den Druck auf die Regierung. Immer wieder gab es dabei Schießereien und Explosionen. Bisher starben bei den Unruhen neun Menschen. Erst am Sonntag wurden zahlreiche Menschen verletzt.

Die Opposition fordert Yinglucks sofortigen Rücktritt und will die Regierung durch einen nicht gewählten sogenannten Volksrat ersetzen. Die von Yingluck für Anfang Februar angesetzte vorgezogene Parlamentswahl will die Opposition verhindern.

Bei der Wahl wird mit einem Sieg Yinglucks gerechnet. Sie ist die jüngere Schwester des ehemaligen Regierungschefs Thaksin Shinawatra. Dieser wurde im Jahr 2006 vom Militär gestürzt und lebt seither im Exil, um in seiner Heimat nicht wegen Korruption inhaftiert zu werden.

© AFP/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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