Gewalt gegen Kinder:Eiszeiten der Erziehung

Die Gesellschaft ächtet die Methoden der prügelnden Erzieher von gestern - und vergisst die Missstände von heute.

Heribert Prantl

Darf der Vater sein achtjähriges Kind mit einem Hartgummischlauch verprügeln? Wer heute eine solche Frage stellt, gilt zu Recht als verdächtig. Der Vater darf natürlich nicht prügeln. Auch dann nicht, wenn das Kind die Brille des Vaters zertreten und sein Fernglas kaputtgemacht hat. Das ist heute allgemeine Meinung, und kaum jemand wird sich unterstehen, solche väterliche Raserei zu rechtfertigen.

Der Bundesgerichtshof freilich hat noch 1988 "eine gelegentliche Tracht Prügel" für zulässig erklärt. Die Züchtigung mit einem "stockähnlichen Gegenstand" sei, so sagten die fünf hohen Richter im genannten Fall, "nicht pauschal zu verdammen". Es müssten, so urteilten sie allen Ernstes, alle "objektiven und subjektiven Umstände des Tatgeschehens geprüft werden". Die Untaten des Kindes mussten also zur Dicke des Schlauches und der Zahl der Schläge ins Verhältnis gesetzt werden. So war es Recht - nein, nicht bis 1800, nicht bis 1900, sondern bis zur großen Rechtsänderung von 2000.

Furiose Ächtung der Prügellehrer

Ist das verdrängt - aus Scham über das Vergangene, aus Stolz über das Erreichte? Die lange Geschichte der alltäglichen Prügelei in Schule und Familie ist erst vor einer historischen Sekunde zu Ende gegangen.

Es ist bezeichnend, dass zwei Jahrtausende lang "Frau Grammatika", also die Symbolfigur für Schule und Unterricht, mit der Rute in der Hand gezeigt worden ist. Und zwei Jahrtausende lang hieß das, was heute elterliche Sorge heißt, elterliche Gewalt. Martin Luther hat sie so geschildert: "Die Mutter stäupte mich um einer geringen Nuss willen, dass das Blut hernach floss." Aber, so fügte er an, die Eltern "meinten's herzlich gut". Diese Art von Güte ist noch nicht ausgestorben.

Schulische Körperstrafen erst 1973 umfassend verboten

Das Recht des Ehemanns, die Ehefrau zu züchtigen, wurde erst 1947 offiziell aufgehoben; das Recht des Lehrherrn zur väterlichen Zucht der Lehrlinge wurde erst 1951 abgeschafft; die schulischen Körperstrafen, also die von Lehrern verabreichten Ohrfeigen, Kopfnüsse und Tatzen, wurden in der Bundesrepublik erst 1973 umfassend verboten. Erst seit 1998 sind "körperliche und seelische Misshandlungen" im Bürgerlichen Gesetzbuch für unzulässig erklärt.

Und erst seit dem Jahr 2000 steht dort der klare Satz, der Kindern ein "Recht auf gewaltfreie Erziehung" gibt. Dagegen gab es vor einem Jahrzehnt massive Widerstände. Es sei, so hieß es, dem "Kindeswohl wenig förderlich, wenn Selbstverständlichkeiten ständig wiederholt würden". Selbstverständlichkeiten? Die Eiszeit der Erziehung ist soeben erst zu Ende gegangen. Sie war eine Art Scharia im Westen. Die Misshandlungsskandale, die heute entdeckt werden, sind ihr Nachhall.

Recht auf gewaltfreie Erziehung

Die furiose öffentliche Ächtung der Lehrer, der Patres, der Chorleiter und sonstiger Erzieher, die in den sechziger und siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts Kinder mit Rohrstöcken und Teppichklopfern geprügelt haben, dient nicht ihrer Resozialisierung; die Leute sind ja längst im Pensions- und Greisenalter.

Gewalttätiger Leistungsdruck

Diese allgemeine und nachgeholte Empörung dient letztendlich der Resozialisierung einer Gesellschaft, die sich bei diesen Prügeleien so lange wenig gedacht hat; die Empörung von heute über die Prügel von gestern ist durchaus ein wenig wohlfeil - und es ist ungerecht und falsch, die körperlichen Misshandlungen in einem Atemzug mit sexuellem Missbrauch zu nennen, der ein Verbrechen war und ist.

Körperliche Misshandlung: Vielleicht wird man in einigen Jahrzehnten mit der Empörung, mit der man heute darüber spricht, über die Missstände von 2010 reden: davon etwa, dass nicht wenige deutsche Schulen so heruntergekommen waren, als handele es sich um ein Kindergefängnis in Manila.

Im Übrigen: Ist der Leistungsdruck, der heute vielen Kindern von ihren Eltern aus der verunsicherten Mittelschicht eingepflanzt wird, nicht auch gewalttätig? An vielen Jugendlichen kann man heute die typischen Managerkrankheiten beobachten.

Ist dies die neue Form von Gewalt, die man Kindern antut? Die aktuelle Empörung über die alte, die körperliche Gewalt dient auch der moralischen Stabilisierung und Selbstvergewisserung der Gesellschaft - nicht zuletzt angesichts der Wiederkehr der altbekannt dummen Sätze, wonach "ein paar Ohrfeigen noch niemandem geschadet haben".

Der Bewusstseinswandel ist deutlich

Die aktuelle Empörung hat darüber hinaus auch die Funktion einer verspäteten Informationskampagne über das im Jahr 2000 eingeführte Verbot jeglicher Körperstrafen in der Erziehung. Als 1979 dieses Verbot in Schweden Gesetz wurde, druckte man es auf jede Milchtüte, sodass es bei jedem Essen präsent war. Es gab eine Informationskampagne sondersgleichen.

Die Einstellung der schwedischen Bevölkerung zur körperlichen Bestrafung ist heute so negativ wie in keinem anderen Land. Der Bewusstseinswandel in Deutschland, wo das Gewaltverbot bisher nicht so offensiv propagiert wurde, ist nicht so markant, aber deutlich. Jugendliche und Erwachsene sind sensibler geworden für Gewalt in der Erziehung, immer weniger Bürger halten eine Tracht Prügel noch für erlaubt.

Theorie und Praxis nach Rousseau

Das "Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung" aus dem Jahr 2000 ist also ein Exempel dafür, dass symbolische Gesetzgebung bewusstseinsverändernde Kraft haben kann: Und so blickt man 2010 mit dem Verständnis von heute in die Verhältnisse von gestern.

Es ist stets vor und nach Rousseau

Der Paragraph 1631 BGB, der nun seit dem Jahr 2000 gewaltfreie Erziehung verlangt, hat also im Recht die Bedeutung, die in der Pädagogik Jean-Jacques Rousseaus Erziehungsroman "Emile" hatte. Damit begann, vor 250 Jahren, die gesellschaftspolitische Entdeckung der Kindheit und des Kindes. Der Junge Emile lernt nicht durch sture Belehrung und Strafe, sondern durch Spielen und Toben.

Erstmals wurde Erziehung aus der Sicht eines Kindes betrachtet, das seine eigene Art hat zu sehen, zu denken und zu empfinden. Es war dies die Anerkennung des Kindes nicht als Nutzobjekt, sondern als eigenständige Persönlichkeit - wie sie der höchsten deutschen Rechtsinstanz, dem Bundesverfassungsgericht, erst viel, viel später gelang.

Wie schwer es aber ist, eine schöne Theorie in schöne Praxis zu übersetzen, hat Rousseau selber gezeigt: Seine eigenen fünf Kinder sind nicht in den Genuss einer glücklichen Kindheit gekommen; er gab sie ins Findelhaus. Es gibt eine tiefe Kluft zwischen Rousseaus Theorie und seinem eigenen Leben. Auch viele Erzieher heute erfahren immer wieder ihr kleines oder großes Scheitern: Sie scheitern an ihren Idealen, ihren Unzulänglichkeiten oder Unsicherheiten.

Auch die besten Eltern erleben, wie in den eigenen Erziehungsbemühungen vieles durcheinander geht: dass man das Kind nicht, wie es ihm gebührt, als Subjekt behandelt - sondern immer wieder als Objekt eigener Ansprüche oder Zukunftsvorstellungen.

In jeder Kindheit, in jeder Erziehung, in jedem Kindergarten und in jeder Schule gibt es Zustände und Zeiten vor und nach Rousseau. Gut ist es, wenn die vor-rousseauschen Zustände und Zeiten nicht überhand nehmen.

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