Gesundheitspolitik:Heikle Honorare

Eine neue Gebührenordnung für Ärzte wird es nicht geben, sie scheitert an der SPD. Dabei hatte es die Partei noch mit einem Deal versucht. Die Ordnung gilt als veraltet.

Von Guido Bohsem, Berlin

Die Ärzteschaft muss offenbar weiterhin auf eine neue Gebührenordnung warten. Nach Worten des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Karl Lauterbach wird seine Partei keiner überarbeiteten Form der Honorar-Regeln zustimmen, nach denen die Mediziner ihre Leistungen mit privat versicherte Patienten abrechnen. "Wir lehnen eine neue Gebührenordnung aus prinzipiellen Gründen ab", sagte Lauterbach am Freitag.

Die Gebührenordnung gilt als veraltet, weil sie seit 1996 nur an wenigen Stellen überarbeitet worden ist. Zuständig für eine Reform ist Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Doch hat dieser zur Bedingung gemacht, dass die Bundesärztekammer und die privaten Krankenversicherer sich zunächst auf einen gemeinsamen Entwurf einigen. Die Verhandlungen darüber ziehen sich nun schon seit geraumer Zeit hin. Zuletzt gab es im Vorstand der Ärztekammer wieder große Bedenken gegen die Vorschläge.

Rein technisch wird die Gebührenordnung (GOÄ) durch eine Rechtsverordnung geändert. Je nach Ausgestaltung muss der Bundestag zustimmen oder auch nicht. In jedem Fall ist ein Votum der Länder notwendig. Gegen den Willen der SPD kann im Bundesrat kein zustimmungspflichtiges Gesetz verabschiedet werden. Nach Lauterbachs Worten wird die Gebührenordnung daher in der Länderkammer scheitern.

Überlegungen, für eine Zustimmung zur GOÄ Zugeständnisse an anderer Stelle zu erhalten, sind offenbar nicht aufgegangen. So hieß es, die SPD sei bereit gewesen, die Gebührenordnung zu verabschieden, wenn die Union im Gegenzug zustimme, die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder zur Hälfte von den Arbeitgebern zahlen zu lassen. Derzeit zahlen diese nur 7,3 Prozent des Bruttolohns, während die Arbeitnehmer im Durchschnitt 8,4 Prozent übernehmen.

Lauterbach forderte erneut, die Bezahlung der Ärzteschaft zu vereinheitlichen und eine Abrechnungsart zu beschließen, die sowohl für privat als auch für gesetzlich versicherte Patienten gilt.

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