Süddeutsche Zeitung

Gesundheitsminister:Rolle rückwärts

Nach heftiger Kritik verzichtet Jens Spahn auf den Immunitätsausweis für Corona-Genesene. Soziale Stigmatisierung wurde befürchtet.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

Nach breitem Protest gegen seinen Plan, einen Immunitätsausweis für Covid-19-Genesene zu ermöglichen, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die entsprechenden Passagen wieder aus seinem zweiten Bevölkerungsschutzgesetz gestrichen. Das geht aus einem überarbeiteten Entwurf hervor, der am Donnerstag im Bundestag beraten werden soll und der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Erst vergangene Woche hatte das Bundeskabinett beschlossen, dass ein Immunitätspass den Menschen, die das Coronavirus nicht mehr weitergeben können, Sonderrechte einräumen könnte - jedenfalls, sobald erwiesen wäre, dass es eine dauerhafte Immunität gegen das Coronavirus gibt.

SPD-Chefin Saskia Esken hatte Spahn vorgeworfen, mit dieser Regelung "wieder den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen" und damit "das im Umgang mit Gesundheitsdaten dringend notwendige Vertrauen" zu gefährden. Der Linken-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch warnte vor einem "Überwachungsstaat", Grünen-Chef Robert Habeck vor einem indirekten Anreiz, sich zu infizieren, um wieder mehr Freiheiten als andere zu erhalten. Außerdem werde mit einem solchen Dokument einer sozialen Stigmatisierung Tür und Tor geöffnet, das Spaltungspotenzial für die Gesellschaft sei immens.

FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg sagte, engmaschige Tests für Beschäftigte im Gesundheitswesen seien ausreichend. Immunitätsausweise verletzten den Datenschutz im Gesundheitswesen. Und auch der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, bemängelte, den Risikopatienten bliebe dann nur die Wahl zwischen Isolation oder Lebensgefahr, wenn sie sich absichtlich infizierten. Auch Datenschützer hatten vor einem solchen Dokument gewarnt.

Am Montag verkündete Spahn dann, man habe sich in der großen Koalition geeinigt, vorerst doch auf ein Gesetz zu verzichten, das Menschen mit wissenschaftlich erwiesener Corona-Immunität bestimmte Rechte einräume. Diese Frage müsse man "als Gesellschaft in Ruhe abwägen und debattieren", so Spahn. Er habe deshalb auch den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme gebeten.

An einem anderen Passus, der ebenfalls auf Kritik gestoßen war, hält Spahn aber auch im neuen Entwurf fest: Mitarbeiter von medizinischen Einrichtungen sollen ihrem Arbeitgeber künftig alle "übertragbaren Krankheiten" offenlegen müssen, sofern diese noch ansteckend sind. Bislang bezog sich diese Regelung nur auf "Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können". Wohlfahrtsverbände und Opposition hatten befürchtet, dass sich nun auch Menschen mit HIV oder Hepatitis outen müssten. "Das Wissen über eine HIV-Infektion führt immer noch zu großen Vorurteilen. Mit dem neuen Gesetz dürften Arbeitgeber Bewerber oder Angestellte fragen, ob sie HIV-positiv sind", sagt der Sprecher der Aids-Hilfe, Holger Wicht, denn nur so könnte er überprüfen, ob sie Medikamente nehmen und auf diese Weise nicht mehr ansteckend sind. "Das ist Diskriminierung", sagt er.

Gerüchten, bald folge eine Impfpflicht, widersprach Spahn jedoch: Er vermute, dass die allermeisten Bürger sich sofort freiwillig impfen lassen würden, sobald es eine Impfung gegen das Coronavirus gebe: "Wo Freiwilligkeit zum Ziel führt, braucht es keine gesetzliche Pflicht", sagte er.

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SZ vom 06.05.2020
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