Gesundheit:Schutz vor Schindluder

Endlich wird die Kontrolle von Medizinprodukten bundesweit geregelt.

Von Katrin Langhans

Patienten haben ein Recht darauf, dass der Staat sie schützt. Produkte, die Leben verbessern oder sogar retten sollen, müssen beim leisesten Verdacht der Gefahr vom Markt verschwinden. Ein System, das zulässt, dass ein Produkt trotz bekannter Probleme auf dem Markt bleibt, ist eine Katastrophe.

Deswegen ist es ein wichtiger Schritt, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) künftig fehlerhafte Herzschrittmacher und Hüftprothesen verbieten darf. So steht es im Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts. Bisher können die Mitarbeiter der Bundesbehörde zwar prüfen, ob die Geräte, die in Herzen implantiert werden, sicher sind, aber sie haben keine Möglichkeit, ein schadhaftes Produkt vom Markt zu nehmen. Sie können dem Hersteller nur gut zureden.

Ein Produkt verbieten, das können bisher nur Landesbehörden, und die handeln manchmal auch dann nicht, wenn ernste Hinweise vorliegen. So wurde etwa ein Hüftmodell, das in Körpern etlicher Patienten schadhaftes Metall freisetzte, trotz der Warnung der Bundesbehörde nicht verboten. Man wartete, bis der Hersteller das Produkt vom Markt nahm. Fälle wie diese könnten bald Vergangenheit sein, vorausgesetzt, das BfArM handelt auch wirklich so entschlossen, wie es der Behörde nun möglich ist.

© SZ vom 28.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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