Süddeutsche Zeitung

Gesundheit:Bessere Infos zur Organspende

Ärzte sind wichtige Ansprechpartner, wenn es um das Thema geht, das geht aus einer aktuellen Umfrage hervor. Deshalb wollen Bund und Hausärzte eine gemeinsame Kampagne in Praxen starten.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutsche Hausärzteverband wollen bei der Aufklärung zur Organ- und Gewebespende zusammenarbeiten. Dazu sollen im November rund 30 000 niedergelassene Hausarztpraxen mit Informationsmaterialien versorgt werden, erläuterte Peter Lang von der BZgA am Dienstag in Berlin.

Bei einer repräsentativen Befragung der Bundeszentrale hätten sich 44 Prozent mehr Informationen gewünscht. Laut Erhebung hätten 42 Prozent der mehr als 4000 Befragten noch keine Entscheidung getroffen. Zudem habe derzeit nur jeder Dritte einen Organspendeausweis. Bei den Informationen solle es vor allem auch um das Thema Hirntod und das Verhältnis von Organspendeausweis und Patientenverfügung gehen.

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, betonte, dass es nicht um eine Werbeveranstaltung in Richtung Organspende gehen solle. Die Beratung sei ergebnisoffen und diene einer verantwortlichen Entscheidung. Allerdings brauche die Beratung auch Zeit, die vergütet werden müsse. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ralf Brauksiepe (CDU), nannte die derzeitige Situation in der Organspende "nicht zufriedenstellend". Es bestehe zwar eine hohe Spendenbereitschaft, dennoch gebe es aber nicht hinreichend gespendete Organe.

Derzeit warteten in Deutschland rund 10 000 Menschen auf ein Organ. Alle acht Stunden müsse ein Patient an entsprechendem Versagen eines Organs sterben. Die Informationskampagne soll nach den Worten des Patientenbeauftragten Ralf Brauksiepe eine weitere Initiative zu Steigerung der Organspende in Deutschland sein, neben der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angestrebten Verbesserung der Strukturen und der möglichen Einführung der doppelten Widerspruchslösung.

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Quelle:
SZ vom 17.10.2018 / KNA
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