Gerade für Deutschland ist die Bewegungsfreiheit der EU-Bürger ein Gewinn, argumentiert der Sachverständigenrat für Integration und Migration seit Jahren. Das unabhängige Expertengremium setzt sich für Menschen mit Migrationshintergrund ein und bezieht Stellung zu integrations- und migrationspolitischen Themen. Seit Juli 2012 steht die Europarechtlerin Christine Langenfeld dem Gremium vor. In der aktuellen Debatte um Armutszuwanderung in Europa sieht sie die Akzeptanz der Freizügigkeit gefährdet.
Die EU-Kommission plädiert vor dem Europäischen Gerichtshof dafür, dass auch EU-Zuwanderer ohne Job eine Chance auf Hartz IV in Deutschland haben müssen. Finden Sie das richtig?
Christine Langenfeld: Ich hoffe, die Richter stellen klar, dass EU-Recht nicht Hartz-IV-Leistungen für Arbeitssuchende vorschreibt. Es muss auch präzisiert werden, dass für diejenigen, die wegen erfolgloser Arbeitssuche auf staatliche Hilfen angewiesen sind, Freizügigkeit nur beschränkt gilt. Es ist problematisch, die Freizügigkeit in der EU abzukoppeln von der Arbeitswelt. Auf der anderen Seite gilt, dass Personen, die in Deutschland bereits gearbeitet haben, grundsätzlich Zugang zu Sozialleistungen bekommen, auch wenn sie arbeitslos werden. Diese Idee entspringt der Vorstellung des Marktbürgers, der den Arbeitsmöglichkeiten folgt. Und die Freizügigkeit ermöglicht natürlich auch den Menschen Freiheiten, die beispielsweise ihren Lebensabend in einem anderen EU-Land verbringen wollen.
Marktbürger klingt nach einer kapitalistischen Sicht.
Ich kann es auch anders formulieren: Die Freizügigkeit ist grundsätzlich daran gekoppelt, dass Sie in einem fremden EU-Land für Ihren eigenen Unterhalt aufkommen können. Und jeder EU-Bürger hat das Recht, in einem anderen EU-Land auf Arbeitssuche zu gehen oder dort zu leben. Aber dann muss man eben für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen. So ist das im europäischen Recht eigentlich auch vorgesehen.
Die EU-Kommission schreibt aber, dass die Jobcenter Hartz-IV-Anträge von arbeitslosen EU-Zuwanderern einzeln prüfen müssten.
Diese Sicht ist nicht zwingend. Es gibt durchaus unterschiedliche Schlussfolgerungen aus der Gesetzeslage. Zumindest müsste man klarstellen, dass in dem Fall, in dem ein EU-Bürger noch nie in dem betreffenden Staat gearbeitet hat, ein solcher Anspruch grundsätzlich nicht besteht. Falls sich die Auffassung der Kommission durchsetzt, sollte der europäische Gesetzgeber eingreifen. Brüssel muss für diese Fälle klarstellen, dass die Mitgliedstaaten Migranten von Hartz-IV-Leistungen ausschließen dürfen. Man muss sich doch fragen: Soll sich die Solidarität in der EU wirklich erstrecken auf Bürger, die noch nie zur Finanzierung des Sozialsystems beigetragen haben? Das muss dringend geklärt werden.
Was befürchten Sie, wenn die EU vor Gericht Recht bekommt?
Wenn die - nennen wir es - Sozialbürgerschaft auch auf Personen ausgeweitet wird, die noch nie hier gearbeitet haben, dann ist das eine Gefahr für die Akzeptanz der Freizügigkeit. Das wäre fatal. Wir dürfen nicht einer Illusion erliegen: Die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten geht nicht so weit wie innerhalb der Staaten. Auch wenn es hart klingen mag: Die Hilfsbereitschaft eines Süddeutschen für den Arbeitslosen in Kiel ist sicher größer als für einen Arbeitslosen in Bukarest. Wir haben ein enormes Wohlstandsgefälle zwischen den Mitgliedsländern. So lange das Niveau so unterschiedlich ist, muss die EU gewisse Grenzen einziehen. Eine weitere Öffnung des Sozialsystems über das jetzige Maß hinaus würde sicher weitere Anreize für Wanderungen setzen, die das Sozialsystem in einer Weise belasten, die wiederum die Akzeptanz Europas in der Bevölkerung gefährdet.
Was sagen Sie zu dem Argument, man könne die Ärmsten der Armen aus Rumänien und Bulgarien nicht einfach wegschicken - gibt es da keine Verantwortung für diese EU-Bürger?
Den Menschen, die hierher kommen, um Arbeit zu suchen, muss man zunächst einmal helfen. Man muss versuchen, sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Vor allem müssen wir mehr tun für die Entwicklung in den Ländern dort. Damit die Leute dort bleiben können, weil sie eine Perspektive haben.
Aber letztlich werden viele Zuwanderer ohne Job und Perspektive wieder gehen müssen?
Natürlich wird es Härten geben, wenn man die Menschen ohne Job von Sozialleistungen ausschließt. Wir müssen uns innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich darauf verständigen, wie weit die soziale Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Bürgern gehen soll. Dies muss politisch beschlossen und von den Menschen akzeptiert werden.
Haben die jüngsten Klarstellungen der Kommission zur Freizügigkeit weitergeholfen?
Die entscheidenden Punkte bleiben weiter offen. Denn die Frage, wie weit das Recht auf Freizügigkeit geht und wie es zusammenhängt mit dem gleichberechtigten Anspruch auf Sozialleistungen, bleibt unbeantwortet. Gerade für die Fälle, die wir heute diskutieren.