Süddeutsche Zeitung

Gesichtsverhüllung:Justizministerin plant Burka-Verbot in Gerichtssälen

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Von Robert Roßmann, Berlin

In deutschen Gerichtsverhandlungen soll es künftig grundsätzlich untersagt sein, das Gesicht ganz oder teilweise zu verhüllen. Das Verbot soll nicht nur für Burka-Trägerinnen gelten, sondern für "sämtliche Formen der Gesichtsverhüllung, unabhängig davon, ob diese religiös motiviert sind oder nicht". Die neue Vorschrift ist Bestandteil eines Gesetzentwurfs "zur Modernisierung des Strafverfahrens", den das Bundesjustizministerium jetzt fertiggestellt und in die Ressortabstimmung gegeben hat.

In dem Entwurf, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt, heißt es, durch die Gesichtsverhüllung könne "der Ablauf insbesondere auch strafgerichtlicher Hauptverhandlungen und Beweiserhebungen im Einzelfall erheblich gestört werden". Deshalb werde jetzt im Gerichtsverfassungsgesetz ein Verbot verankert. Gesichtsverhüllung im Sinne des Gesetzes meine "die Verwendung von Textilien und anderen Gegenständen, die dazu dienen, das Gesicht oder Teile desselben zu verdecken".

Das betreffe also "etwa Verhüllungen des Gesichts durch eine Maske, eine Burka, eine Sonnenbrille, eine Sturmhaube, einen Motorradhelm oder auch einen Verband, den eine Person zur Behandlung einer physischen Verletzung im Gesicht trägt". Nicht erfasst seien "dagegen die natürliche Gesichtsbehaarung, kleinere Pflaster, Brillen mit durchsichtigem Glas oder Bedeckungen nur des Haares oder nur des Halsbereichs, die den Bereich des Gesichts, also die Fläche zwischen Stirn und Kinn, freilassen".

Das geplante Verbot soll für "alle an der Verhandlung beteiligten Personen" gelten, es betrifft damit auch Zeugen, Sachverständige, Angeklagte oder Nebenkläger, jedoch nicht Zuschauer oder zu Sicherheitszwecken eingesetzte Polizeibeamte. Im Prozess habe der Richter die Aufgabe, "auf die Einhaltung des Verbots hinzuwirken", heißt es in dem Gesetzentwurf. Um das zu erreichen, dürfe er mit Ordnungsmitteln - also etwa der Verhängung eines Ordnungsgeldes - drohen.

Ausnahmen sind erlaubt

In dem Gesetzentwurf heißt es, das Verbot sei "mit Eingriffen in die Grundrechte der Verfahrensbeteiligten verbunden". Dies sei jedoch "grundsätzlich gerechtfertigt". Denn das Verbot diene der "Wahrung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege". Außerdem sehe der Gesetzentwurf Ausnahmen vor.

Unter anderem müsse der Richter "Personen, die ihr Gesicht verhüllen wollen und sich dabei insbesondere auf religiöse oder medizinische Gründe berufen", vom Verbot ausnehmen, "wenn und soweit der Blick in das unverhüllte Gesicht weder zur Identitätsfeststellung noch zur Beweiswürdigung erforderlich ist". Auch aus Gründen des Zeugenschutzes kann eine Verhüllung des Gesichts zugelassen werden.

Das jetzt geplante Verbot war bereits Teil eines "Eckpunkte"-Papiers zur Modernisierung der Strafverfahren, das die Bundesregierung im Mai gebilligt hatte. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und ihr Ressort setzen das Verbot jetzt um.

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