Süddeutsche Zeitung

Gesetzgebung:Weniger Werbung, mehr Zeit in der Schule

Der Bundestag beschließt weitreichende Veränderungen für Raucher, Kinder und Pfegebedürftige.

Kurz vor der Sommerpause gibt es im Bundestag stets viel zu entscheiden. An diesem Donnerstag war unter anderem die Grundrente (Wirtschaft) und der Rekord-Nachtragshaushalt der Koalition dran. Und auch andere wichtige Abstimmungen. Ein Überblick:

Tabakwerbeverbot

Nach jahrelangen Diskussionen soll die Werbung für gesundheitsschädliches Rauchen in Deutschland weiter eingeschränkt werden. Der Bundestag wollte dazu am Donnerstagabend Pläne der großen Koalition beschließen, die ein schrittweises Verbot der Plakatwerbung von 2022 an vorsehen. Zuerst soll vom 1. Januar 2022 an ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen für herkömmliche Tabakprodukte kommen. Für Tabakerhitzer soll es vom 1. Januar 2023 an greifen, für E-Zigaretten ein Jahr später. Schon vom 1. Januar 2021 an tabu sein soll Kinowerbung fürs Rauchen, wenn der Film für unter 18-Jährige freigegeben ist. Dann soll auch Schluss sein mit dem Verteilen von Gratis-Proben außerhalb von Fachgeschäften, etwa bei Festivals, und Tabakprodukten als Gewinne bei Preisausschreiben. Die Verabschiedung kommt vier Jahre nach einem gescheiterten ersten Versuch. Das Kabinett hatte 2016 zwar Plänen des damals zuständigen Ernährungsministers Christian Schmidt (CSU) zugestimmt. Im Bundestag wurden sie aber nie beschlossen. Ende 2019 gab die Unionsfraktion den Weg für einen zweiten Anlauf frei. Auch der Bundesrat muss den neuen Werbebeschränkungen noch zustimmen. Verboten ist Tabakwerbung etwa schon in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften. Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte, auch die Promotion für Zigaretten durch Werbebotschafter sowie das Sponsoring etwa von Veranstaltungen durch Tabakhersteller zu verbieten. dpa

Ganztagsbetreuung

Vom Jahr 2025 an - so steht es im Koalitionsvertrag - sollen Grundschulkinder einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Um den dafür nötigen Ausbau zu beschleunigen, stellt die Bundesregierung den Ländern zu den vorgesehenen zwei Milliarden Euro weitere 1,5 Milliarden Euro an Investitionsmitteln bereit. Die Hälfte davon, also 750 Millionen Euro, werden laut Beschluss des Haushaltsausschusses schon jetzt ausbezahlt.

Das Ganztagsangebot sei wichtig für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch für Chancengerechtigkeit, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU). Karliczek betonte, dass Familien von dem Ganztagsausbau doppelt profitieren würden. Kinder würden eine bessere Bildung bekommen, Eltern könnten Beruf und Familie leichter vereinbaren. Gute Bildung und der Wohlstand eines Landes seien eng miteinander verknüpft.

Investieren können die Länder die zusätzlichen Mittel in Planungs- und Baukosten, in Hygienemaßnahmen oder in die Ausstattung der Einrichtungen mit Spiel- oder Sportgeräten. Die zweiten 750 Millionen Euro sollen erst später zur Verfügung stehen. Der Entscheidung zur Aufstockung der Mittel durch den Bund war Kritik aus Ländern wie Baden-Württemberg und Bayern sowie den Kommunen vorausgegangen. So hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gesagt, die Finanzangebote des Bundes, die sehr großzügig seien, könnten die finanziellen Herausforderungen, die dem Rechtsanspruch folgten, nicht annähernd abdecken. Der Ausbau wird Schätzungen zufolge bis zu sieben Milliarden Euro kosten, dazu kommen laufende Kosten pro Jahr von bis zu vier Milliarden Euro. edel

Intensivpflege

Nach Monaten intensiver Beratungen, Änderungen und immer neuen Protesten hat der Bundestag an diesem Donnerstag auch die Reform des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes verabschiedet. Die Reform soll schwer kranken Menschen eine bessere Versorgung ermöglichen und zugleich Fehlanreize verhindern. Demnach können Menschen, die etwa künstlich beatmet werden oder im Wachkoma liegen, auch weiterhin zu Hause versorgt werden. Dabei muss jedoch die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt sein.

Immer wieder hatten Betroffene und ihre Familien sowie zahlreiche Verbände massiv gegen den Gesetzentwurf protestiert. Viele von denen, die etwa wegen Querschnittslähmung oder Muskelschwund künstlich beatmet werden müssen, hatten befürchtet, künftig gegen ihren Willen allein aus Kostengründen in ein Heim "abgeschoben" zu werden. Nach der überarbeiteten Fassung soll es vor allem um die Beseitigung von Mängeln zu Hause gehen statt um den Umzug in ein Pflegeheim. Dies soll über Zielvereinbarungen zwischen dem Medizinischen Dienst und Betroffenen geschehen, um die intensivpflegerische Versorgung im gewünschten Lebensumfeld sicherzustellen. dpa

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SZ vom 03.07.2020
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