Gesetzgebung:Auch auf den Bundesrat kommt es an

Am Sonntag wird in Hessen und Niedersachsen gewählt. Damit stehen auch elf der 69 Stimmen im Bundesrat zur Disposition, der bei der Gesetzgebung ein gewichtiges Wörtchen mitzureden hat.

Bernd Oswald

Der Bundesrat ist neben dem Bundestag das zweite Organ der deutschen Gesetzgebung. Wenn die Belange der 16 Bundesländer betroffen sind, müssen bereits vom Bundestag verabschiedete Gesetze auch im Bundesrat mit absoluter Mehrheit von 35 Stimmen angenommen werden.

Die Stimmen der einzelnen Länder im Bundesrat sind gewichtet, die Bevölkerungsstärke wird dabei als Anhaltspunkt genommen, die Stimmen werden aber nicht rein proportional verteilt. Jedes Land hat mindestens drei und höchstens sechs Stimmen, die einheitlich abgegeben werden müssen. Ein Bundesland kann also nur en bloc mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Wenn sich ein Land enthält, zählt das de facto als Nein-Stimme, weil trotzdem alle 69 Stimmen gewertet werden und 35 für die absolute Mehrheit erreicht werden müssen.

In den Bundesländern gibt es zurzeit sechs verschiedene Regierungskonstellationen. Drei davon (CDU beziehungsweise CSU, CDU-SPD und SPD) stimmen in der Regel für Gesetzesvorlagen der Großen Koalition. Die Große Koalition hat also im Moment auch im Bundesrat eine große Mehrheit: 44 von 69 Sitzen. Selbst wenn das bisher CDU-regierte Hessen aus diesem Block rausfallen sollte, wäre die großkoalitionäre Mehrheit nicht gefährdet.

Jedes Bundesland, in dem eine Partei mitregiert, die im Bundestag in der Opposition sitzt (Niedersachsen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen) stimmt für gewöhnlich im Bundesrat gegen solche Gesetze.

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