Süddeutsche Zeitung

Gesetzesinitiative:Koalition will Verträge und Gehälter von Kassenchefs schärfer kontrollieren

Der Widerspenstigen Zähmung: Union und FDP wollen die Verträge von Kassen-Vorständen und damit auch deren Gehälter stärker kontrollieren. Nach SZ-Informationen verständigten sich die Gesundheitspolitiker der Koalition auf eine entsprechende Gesetzesinitiative.

Von Guido Bohsem, Berlin

Monatelang hatten Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, miteinander gestritten. Es ging ums Geld, wie meistens im Gesundheitswesen. Um 90.000 Euro sollte Köhlers Jahresgehalt steigen und zwar auf 350.000 Euro. Deutlich zu hoch für Bahrs Geschmack. Köhler gab schließlich nach, und der Vertrag des Ärztechefs wurde neu aufgesetzt - mit deutlich niedrigeren Bezügen und einer geringeren Vorsorgeregelung für die Zeit nach dem Amt.

Nach Willen von Union und FDP soll so ein öffentlich ausgetragenes Fingerhakeln über einen Vorstandsvertrag nicht noch mal vorkommen. Künftig müssen die Kassenärzte alle Vorstandsverträge durch das Ministerium genehmigen lassen. Darauf verständigten sich die Gesundheitspolitiker der Koalition. Und weil die Koalitionäre auch in anderen Bereichen des Systems einiges ändern wollen, soll die neue Regelung nun auch für die Vertreter der Kassenzahnärzte gelten und für die Vorstände des Spitzenverbandes der Krankenkassen, für die Chefs des Medizinischen Dienstes und ja, auch für alle Vorstände der 134 Krankenkassen.

Die jeweils zuständige Aufsicht muss künftig überprüfen, ob die Verträge dem im Sozialgesetz verankerten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genügen. Erst nach der Genehmigung wird die Abmachung rechtskräftig. Damit wird die bisherige Praxis komplett umgekehrt. Derzeit werden die Verträge abgeschlossen, und die Aufsicht prüft im Nachhinein. Soll, wie im Fall Köhler, nachgebessert werden, ist es umso schwieriger, die Verträge wieder zu ändern.

Kritik an üppigen Gehältern der Kassenchefs

In der Vergangenheit waren insbesondere die üppigen Gehälter der Kassenchefs kritisiert worden. 2008 prangerte der Bundesrechnungshof in einem Bericht die Bezüge als unverhältnismäßig hoch an. Bei mehr als der Hälfte der überprüften Fälle habe die Vergütung über 140.000 Euro gelegen, stellten die Bonner Prüfer fest und empfahlen ein Jahresgehalt von 130.000 Euro als Richtgröße.

Diese Summe nahmen die Gesundheitspolitiker von Union und FDP nicht ins Gesetz auf, wohl aber die vom Rechnungshof geforderte Genehmigung durch die Aufsicht. Die Vorstandsverträge der Krankenkassen sollen nach Worten des CDU-Gesundheitsexperten Jens Spahn effektiv kontrolliert werden. "Viel zu oft wurden sie einfach geschlossen und nachträglich der Aufsicht vorgelegt. Diese Spielchen gehen nun nicht mehr."

Spitzenverdiener unter den Kassenchefs war 2012 Techniker-Vorstand Jens Baas mit 276.450 Euro. Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, erhielt 235.000 Euro und der Chef der Kassenzahnärzte, Jürgen Fedderwitz, 250.000 Euro.

Doch nicht nur die Vorstandsverträge sollen künftig von der Aufsicht genehmigt werden. Auch wenn die Kassen Mietverträge abschließen, müssen die Kontrolleure künftig vorher zustimmen - jedenfalls, wenn die Fläche 10.000 Quadratmeter überschreitet und die Mietzeit länger als zehn Jahre dauern soll. Auch damit soll ein Missstand beseitigt werden. Der Rechnungshof hatte nämlich festgestellt, dass die Kassen für große Teile ihrer angemieteten Flächen in vielen Fällen gar keinen Bedarf hatten.

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SZ vom 24.04.2013/fzg
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