Gesetzesentwurf:Besserer Schutz für Stalking-Opfer

Heiko Maas - ´Nein heißt Nein"

Der Gesetzesentwurf stammt von Justizminister Heiko Maas.

(Foto: dpa)
  • Die Bundesregierung will Stalking-Opfer besser schützen.
  • Ein Gesetzentwurf "zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen" soll beschlossen werden.
  • Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im vergangenen Jahr 19 704 Stalking-Fälle erfasst.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die Bundesregierung will Stalking-Opfer besser schützen. Deshalb soll jetzt die Verurteilung der Täter erleichtert werden. An diesem Mittwoch will das Kabinett einen Gesetzentwurf "zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen" beschließen. Mit ihm wird eine Lücke im Strafrecht geschlossen, deretwegen Stalker bisher nur in seltenen Fällen bestraft werden können.

Stalking ist seit 2007 strafbar

Der Begriff Stalking kommt aus der Jäger-Sprache, er bedeutet anpirschen. Stalker belästigen ihre Opfer etwa durch ständiges Auflauern, Ausspionieren, Anrufen oder durch Drohungen. Stalking ist in Deutschland zwar bereits seit dem Jahr 2007 strafbar. Es gibt jedoch eine erhebliche Einschränkung. Der Stalking-Paragraf verlangt bisher, dass der Täter die Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend beeinträchtigt" hat. In dem Gesetzentwurf, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt, heißt es, strafrechtlicher Schutz sei "daher bislang allenfalls dann zu erlangen, wenn das Opfer sein gewöhnliches Verhalten ändert und sich damit dem Druck des Täters unterwirft". Wenn das Opfer jedoch trotz der Nachstellungen sein Leben wie bisher weiterführe, könne die Tat nicht als Stalking bestraft werden. Dadurch wurde gerade dem "besonnen standhaltenden Stalking-Opfer kein Schutz gewährt".

Es dürfe nicht sein, dass "man zum Beispiel erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann", sagt Justizminister Heiko Maas (SPD). Stalking solle deshalb "künftig auch dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert". Maas hat den Gesetzentwurf vorgelegt, den die Regierung jetzt beschließen will. Er sieht vor, dass Paragraf 238 des Strafgesetzbuches geändert wird. In ihm soll es künftig heißen, dass jeder bestraft werden kann, der "einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen". Es ist künftig also nicht mehr notwendig, dass der Stalker das Alltagsverhalten des Opfers tatsächlich geändert hat, es reicht aus, wenn sein Verhalten dazu "geeignet" war. Der Strafrahmen soll sich jedoch nicht ändern; es bleibt dabei, dass Stalking mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden kann.

19 704 Stalking-Fälle wurden 2015 erfasst

Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im vergangenen Jahr 19 704 Stalking-Fälle erfasst. Experten gehen jedoch davon aus, dass es eine erhebliche Dunkelziffer gibt, weil viele Opfer die Nachstellungen nicht anzeigen. Das liegt auch an der geringen Aussicht auf eine Verurteilung der Täter. Im Jahr 2014, neuere Zahlen gibt es noch nicht, wurden bundesweit lediglich 205 Personen wegen Stalkings verurteilt.

Der Gesetzentwurf sieht noch eine zweite Verbesserung für die Opfer vor. Bisher kann die Staatsanwaltschaft Verfahren gegen Stalker, die ihrem Opfer auflauern, einstellen und die Betroffenen auf den Privatklageweg verweisen. Dadurch sind viele Fälle versandet. Deshalb dürfen Staatsanwälte künftig keine Verfahren mehr mit dem Verweis auf diese Privatklage-Möglichkeit beenden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: