Es sollen "Fehlanreize beseitigt" werden
Die Bundesregierung plant die schärfsten Leistungseinschränkungen für Flüchtlinge, die es in der Bundesrepublik je gab: Die sogenannten Dublin-Flüchtlinge sollen nur noch eine Rückfahrkarte und eine Wegzehrung erhalten - und so veranlasst werden, sich wieder in den Staat zu begeben, den sie in der EU als erstes betreten haben. Sie werden künftig, "ausschließlich eine Reisebeihilfe zur Deckung des unabweisbaren Reisebedarfs" erhalten. Sie sollen auch keinen Anspruch auf ein Bett oder ein Dach über dem Kopf haben, auch keinen Anspruch auf medizinische Betreuung. Das Asylbewerberleistungsgesetz wird für sie quasi abgeschaltet. Die Bundesregierung will offenbar auf diese Weise das Dublin-System wieder stabilisieren.
Nach dem Dublin-System ist stets derjenige Staat, den der Flüchtling auf seiner Flucht nach Europa als erstes betreten hat, für das Asylverfahren und die Aufnahme zuständig. Dieses System war unter dem Druck der hohen Zahl von Flüchtlingen zumal aus Syrien in den vergangenen Wochen zusammengebrochen. Die radikale Beschränkung der Leistungen würde grundsätzlich auch die Syrer betreffen, die in den vergangenen Wochen über Ungarn und Österreich nach Deutschland gekommen sind. Es sollen, so der Gesetzentwurf, "Fehlanreize beseitigt" werden.
Der Gesetzentwurf ist seit Montag in der Ressortabstimmung. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums ist die Verabschiedung noch für Oktober geplant.
Der Entwurf reagiert, so die Begründung, auf "die in dieser Größenordnung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ungekannte Zahl an Asylbewerberinnen und Asylbewerbern". Der Text liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl äußert sich empört: Zehntausende Flüchtlinge würden "in die Obdachlosigkeit geschickt", auch diejenigen, die von der Bevölkerung mit Hilfsgütern empfangen wurden.
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Flüchtlinge werden Flüchtlinge medizinisch versorgen
Das geplante Recht kennt weitere Verschärfungen: Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten (auch Albanien, Kosovo und Montenegro sollen dazu zählen) müssen statt wie bisher drei künftig bis sechs Monate im Aufnahmelager bleiben. In dieser Zeit sollen sie kein Bargeld, sondern nur Sachleistungen erhalten. Ein Teil derjenigen Flüchtlinge, die bisher eine "Duldung" erhalten haben, weil sie nicht abgeschoben werden können, wird künftig einen noch wackeligeren Status haben - der ihnen mit einer neueingeführten "Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht" attestiert wird. Menschen mit diesem Papier darf "Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden". Der Übergang von der Duldung in einen legalen Aufenthalt, der bisher dank großen Engagements von Kirchen, Gewerkschaften und Unternehmen gelingen konnte, wird in diesen Fällen künftig unmöglich sein: ohne Arbeit keine Stabilisierung des Aufenthalts.
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Bei der Versorgung derjenigen Flüchtlinge, denen ein medizinischer Anspruch zusteht, wird künftig auch auf "Asyl- und Schutzsuchende zurückgegriffen werden, die über ärztliche Ausbildung verfügen". Für sie soll "eine Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde befristet eingeführt werden". Zu den Erleichterungen des neuen Rechts zählt, dass Flüchtlinge, deren Asylantrag voraussichtlich Erfolg haben wird, schon während des Asylverfahrens zu Sprach- und Integrationskursen zugelassen werden können.