Gesetzentwurf von Heiko Maas:Härtere Strafen für Vergewaltiger

  • Der Tatbestand der Vergewaltigung ist im Strafgesetzbuch bisher so eng beschrieben, dass es Schutzlücken gibt.
  • Darunter fallen etwa Taten, bei denen der Vergewaltiger ein Überraschungsmoment ausnützt und das Opfer sich deshalb nicht mehr wehren kann.
  • Um diese Schutzlücken zu schließen will Justizminister Heiko Maas jetzt das Sexualstrafrecht verschärfen.

Von Robert Roßmann, Berlin

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das Sexualstrafrecht verschärfen, um Vergewaltiger leichter bestrafen zu können. Nach Ansicht des Ministers ist der Tatbestand der Vergewaltigung im Strafgesetzbuch bisher so eng beschrieben, dass es Schutzlücken gibt. Weil aber keine Vergewaltigung straflos bleiben dürfe, müsse das Recht "den realen Situationen" gerechter werden, hatte Maas bereits im vergangenen November gefordert. Jetzt hat sein Ministerium einen Gesetzentwurf fertiggestellt, der genau das erfüllen soll. Der Entwurf ist bereits in der Abstimmung mit den anderen Ressorts. Das Justizministerium hofft, dass er im Spätherbst vom Kabinett beschlossen wird.

Nach Paragraf 177 kann bisher bestraft werden, "wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist", zu sexuellen Handlungen nötigt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist eine sexuelle Handlung - auch wenn sie gegen den Willen des Opfers geschieht - nicht als Vergewaltigung strafbar.

Es gibt deshalb viele Fälle, in denen das Strafrecht die Opfer nicht ausreichend schützt, etwa wenn der Täter ein Überraschungsmoment ausnützt und die Frau sich deshalb nicht mehr wehren kann. Oder wenn eine Frau keinen Widerstand leistet, weil der Täter bereits früher gewalttätig war und sie daher aus Furcht vor weiterer Gewalt auf Gegenwehr verzichtet. Auch wenn eine Frau nicht durch Gewalt, sondern durch die Drohung mit beruflichen Nachteilen oder ausländerrechtlichen Konsequenzen zum Sex gezwungen wird, kann der Täter bisher nicht wegen Vergewaltigung bestraft werden, sondern nur wegen Nötigung.

Erfolg für die Frauenverbände

Frauenverbände beklagen das seit vielen Jahren. Union und SPD haben deshalb Ende 2013 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, "inakzeptable Schutzlücken" im Sexualstrafrecht zu beseitigen. Wie dies genau geschehen soll, wurde damals jedoch nicht beschlossen.

Justizminister Maas will das Problem jetzt nicht durch eine Verschärfung des "Vergewaltigungsparagrafen" 177 lösen. Stattdessen soll Paragraf 179 geändert werden. Er trägt bisher die Überschrift "Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen". Diese soll jetzt geändert werden in: "Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände".

In dem Paragrafen soll es künftig heißen: "Wer unter Ausnutzung einer Lage, in der eine andere Person aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands" oder "aufgrund der überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig ist, oder im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet, sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder an sich von dieser Person vornehmen lässt", wird mit Haft von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: