Gesetzentwurf:"Rechtsfindung und Glamour vertragen sich nicht"

Bundesarbeitsgericht - Ingrid Schmidt

Ingrid Schmidt, 60, ist Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt. Sie ist dort zugleich Vorsitzende des Ersten Senats, der für das Arbeitskampfrecht zuständig ist.

(Foto: Martin Schutt/dpa)

Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, hält Kameras im Saal für überflüssig.

Interview von Detlef Esslinger

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat seinen Gesetzentwurf überarbeitet, mit dem er Fernsehübertragungen aus den fünf Bundesgerichten erlauben will. Die Präsidenten von Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht hatten dagegen protestiert. Nun bleibt Maas zwar dabei, dass künftig die Übertragung von Verfahren für Journalisten in einen Nebenraum möglich sein soll, außerdem die Aufzeichnung aus wissenschaftlichen Gründen und die Verkündung des Urteils live im Fernsehen - aber immer nur dann, wenn der jeweilige Vorsitzende Richter es ausdrücklich erlaubt. Der Unterschied zum alten Recht: Noch haben die Vorsitzenden diese Möglichkeit nicht.

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