Süddeutsche Zeitung

Gesetzentwurf:Neuer Vorschlag zur Sterbehilfe

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Jeder Arzt soll freiwillig bei der Selbsttötung helfen können, sofern beim betroffenen Patienten eine unheilbare Erkrankung vorliegt, die unumkehrbar zum Tode führt. Das ist der vierte Entwurf zum Thema.

Von Kim Björn Becker, München

In der Debatte über die gesetzliche Regelung der Sterbehilfe plant eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um den CDU-Politiker Peter Hintze und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, noch in dieser Woche einen weiteren Gesetzentwurf vorzulegen. Wie die Welt am Sonntag berichtet, sieht das Papier keine strafrechtlichen Vorschriften vor. Stattdessen soll jeder Arzt "freiwillig" bei der Selbsttötung helfen können, sofern beim betroffenen Patienten eine "unheilbare Erkrankung" vorliege, die "unumkehrbar zum Tode führt". Auf diese Weise soll es Todkranken möglich sein, den Arzt ihres Vertrauens um Hilfe zu bitten, zugleich werde "dem Wirken von Sterbehilfevereinen die Grundlage entzogen", heißt es.

Im Herbst will der Bundestag über die Regelung beraten - ohne Fraktionsdisziplin

Es wäre der nunmehr vierte Entwurf, der in den vergangenen vier Wochen von Bundestagsabgeordneten vorgelegt würde. Im Vorfeld der für den Herbst angesetzten Beratung im Parlament hatten sich die Fraktionen darauf geeinigt, die sonst übliche Fraktionsdisziplin auszusetzen. Daraufhin haben sich mehrere Gruppen gebildet, denen Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen angehören. Ende Mai wurde der erste Gruppenantrag vorgestellt, die Unions-Abgeordneten Thomas Dörflinger und Patrick Sensburg sprachen sich darin für ein weitreichendes Verbot der Suizidbeihilfe aus. Unter Paragraf 217 wollen sie die Sterbehilfe als eigenen Tatbestand ins Strafgesetzbuch aufnehmen, der Entwurf sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Anfang Juni folge ein zweiter Entwurf, der von den Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) angestoßen wurde. Demnach soll Sterbehilfe grundsätzlich straffrei sein, allerdings sollen "geschäftsmäßige Angebote" mithilfe des Strafrechts unterbunden werden - die Regelung zielt auf Sterbehilfe-Vereine und Einzelpersonen, die regelmäßig Suizidbeihilfe anbieten. Schließlich wurde am vergangenen Donnerstag ein dritter Entwurf bekannt, dieser wurde von Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Die Linke) initiiert. Dem Papier zufolge soll die geschäftsmäßige - also organisierte - Suizidbeihilfe weiter erlaubt sein, allerdings wenden sich die Parlamentarier gegen eine "gewerbsmäßige" Sterbehilfe, die auf Gewinn ausgerichtet ist. Wer eine dergestalt motivierte Suizidbeihilfe anbietet, soll ebenfalls strafrechtlich belangt werden können.

Die Sterbehilfe ist in Deutschland nicht eindeutig geregelt. Nach geltender Rechtsprechung ist der assistierte Suizid bislang straffrei, er wird zumeist von einzelnen Medizinern oder Sterbehilfe-Vereinen angeboten.

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Quelle:
SZ vom 16.06.2015
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