Süddeutsche Zeitung

Gesetzentwurf:Gleiches Geld für schwule Paare

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Beamte, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, sollen künftig die gleichen Zuschläge erhalten wie ihre verheirateten Kollegen.

Susanne Höll

Die schwarz-gelbe Bundesregierung will eine der noch offenen Lücken bei der Gleichbehandlung homosexueller Paare schließen und deren Diskriminierung im Dienstrecht für Bundesbeamte beenden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) legt an diesem Mittwoch im Kabinett einen Gesetzesentwurf vor. Demnach sollen gleichgeschlechtliche Partner künftig jene Familienzuschläge und Beihilfen bei der privaten Krankenkasse bekommen, die Ehepaare auch erhalten.

Auch sollen sie bei Auslandstätigkeiten, etwa im diplomatischen Dienst oder in der Entwicklungshilfe gleichgestellt werden. Die bisher nur für heterosexuelle Paare geltende Hinterbliebenversorgung der Bundeswehr wird ebenfalls auf lesbische und schwule Paare ausgedehnt. Eine entsprechende Grundsatzentscheidung hatten FDP und Union auf Drängen der Liberalen bereits im Koalitionsvertrag vor Jahresfrist getroffen. Anders als in der großen Koalition mit der SPD ist die Union inzwischen zu weitergehenden gesetzlichen Schritten bei der Gleichstellung bereit.

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVB) begrüßte den Entwurf. Vorstandsmitglied Manfred Bruns nannte das Projekt allerdings "längst überfällig", auch weil die meisten Bundesländer ihre Regelungen bereits auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften übertragen hätten.

Streit gibt es allerdings noch über das Inkrafttreten der Neuregelung. Nach dem Willen des Bundesinnenministers sollen die Regelungen rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Der LSVD verlangt dagegen, dass der Familienzuschlag und andere Vergünstigungen entsprechend der EU-Regelungen mit deutlich längerer Rückwirkung gezahlt werden müssten, nämlich vom 3. Dezember 2003 an. Der Jurist Bruns sagte, zahlreiche Klagen vor deutschen Gerichten seien bereits erfolgreich gewesen, Ende Oktober erwarte er zudem eine entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in mehreren Revisionsverfahren.

Die FDP hatte nach Angaben aus Regierungskreisen auf eine längere Rückzahlungsfrist gedrängt, konnte sich aber nicht gegen den Widerstand in Teilen der Union durchsetzen. Eine Frist von mehr als einem Jahr sei nicht machbar gewesen, hieß es. Das Bundesinnenministerium bezifferte die Mehrkosten der Novelle für den Bundeshaushalt im Entwurf nicht, schätzt sie aber als "geringfügig" ein.

Inzwischen sind Partnerschaften nur noch bei der Einkommenssteuer und beim Adoptionsrecht gesetzlich schlechter gestellt als Ehepaare. Wegen des Widerstands in der Union wird es in dieser Legislatur vermutlich keine Novellen geben. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind aber in beiden Punkten Klagen anhängig. Bruns zeigte sich überzeugt, dass künftig auch Homosexuellen Adoptionen erlaubt sein werden: "Die Regelung wird kommen, die Frage ist nur wann." Susanne Höll

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Quelle:
SZ vom 13.10.2010
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