Gesetzentwurf:Agenten unter Aufsicht

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Ein "ständiger Bevollmächtiger" soll die Geheimdienste besser kontrollieren.

Von Ronen Steinke, München

Union und SPD haben sich auf ein neues Gesetz zum Parlamentarischen Kontrollgremium für die Geheimdienste (PKGr) verständigt. Es sieht im Kern vor, dass ein auf fünf Jahre gewählter "Ständiger Bevollmächtigter" mit einem 20-köpfigen Mitarbeiterstab dem Kontrollgremium zuarbeitet. Dieser Bevollmächtigte soll die Sitzungen des Kontrollgremiums vorbereiten, den Abgeordneten berichten und so die Arbeit der Geheimdienstkontrolleure im Bundestag, die nur einmal wöchentlich tagen und als Abgeordnete viele weitere Aufgaben haben, verstetigen. Der neue Geheimdienstbeauftragte soll Jurist sein oder dem höheren Verwaltungsdienst entstammen, er darf höchstens einmal wiedergewählt werden. Der Entwurf für das neue PKGr-Gesetz, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, soll gemeinsam mit dem reformierten BND-Gesetz im Herbst verabschiedet werden. Noch vor der Sommerpause soll der Entwurf im Bundestag diskutiert werden. Die Bundesregierung hat bereits ihre Zustimmung signalisiert, die Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden allerdings steht noch aus.

Die Position der neun geheim tagenden Abgeordneten des Kontrollgremiums wird darin auch leicht gestärkt. Ihre Erkenntnisse dürfen sie künftig in Einzelfällen mit den Fraktionsvorsitzenden teilen; bislang müssen sie über alles, was sie im Gremium erfahren, schweigen. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass sich die Präsidenten der Geheimdienste einmal im Jahr einer Anhörung im Gremium stellen müssen. Die "besonderen Vorkommnisse", über welche die Geheimdienstchefs das Gremium in jedem Fall informieren müssen, werden nun erstmals gesetzlich definiert, wenn auch nur vage: Bei "wesentlichen Änderungen im Lagebild der äußeren und inneren Sicherheit", bei behördeninternen Vorgängen von "erheblicher" Relevanz und bei Vorkommnissen, die im Fokus der Berichterstattung stehen, muss die Bundesregierung das Gremium unterrichten. Berichte eines vom Gremium ernannten Ermittlungsbeauftragten wie etwa des ehemaligen Grünen-Abgeordneten Jerzy Montag im Fall des verstorbenen Neonazi-V-Manns "Corelli" darf das Gremium künftig an vergleichbare Gremien auf Bundes- und Landesebene weiterleiten.

Neue Regeln sollen gelten im Hauptquartier des BND in Berlin. (Foto: Reuters)

Auch sollen sogenannte Whistleblower aus den Nachrichtendiensten künftig etwas besser geschützt werden. Ihre Namen muss das Gremium nur an die Bundesregierung weiterleiten, "soweit dies für eine Aufklärung des Sachverhalts erforderlich ist". Den sachlichen Inhalt ihrer Eingabe allerdings übermittelt das Gremium weiter in jedem Fall. "Wegen der Tatsache der Eingabe dürfen sie nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden", heißt es in dem Entwurf.

© SZ vom 14.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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