Gesetze verschärft:Härtere Strafen für Gammelfleisch-Händler

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Wer mit Gammelfleisch handelt, muss in Zukunft mit härteren Strafen rechnen. Die Bundesregierung hat ein Gesetzespaket beschlossen und Vorschriften im Lebens- und Futtermittelrecht geändert.

Andreas Hoffmann

So steigt das Bußgeld für den Handel mit Gammelfleisch von derzeit 20.000 auf 50.000 Euro. Außerdem sollen Unternehmer Verdachtsfälle melden, etwa wenn ihnen gesundheitsschädliches Fleisch angeboten wird.

Die Regierung will auch den Informationsfluss zwischen den Ländern verbessern. Bei einem Verdachtsfall soll eine Behörde die Wege des Ekelfleischs besser ermitteln können. Schließlich gibt es auch strengere Regeln für Lebensmittelkontrolleure.

Sie sollen spätestens nach fünf Jahren das Unternehmen wechseln, das sie kontrollieren. Dies soll Absprachen verhindern. Auch sollen die Länder einheitliche Qualitätsstandards für die Kontrolle festlegen. Dem Gesetz müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.

Landwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) begründete das Gesetzespaket damit, dass dadurch "aktiv Schlupflöcher geschlossen" würden. In der Vergangenheit habe es Fälle gegeben, in denen ein Händler verdorbene Ware nach einer Absage so oft angeboten habe, bis er einen Käufer gefunden habe.

"Da bestand dringender Handlungsbedarf", sagte Seehofer. Mit dem höheren Bußgeld wolle die Regierung den Ämtern eine bessere Handhabe gegen die Täter geben. Die bisherigen Strafzahlungen schienen "zu niedrig" gewesen zu sein, sagte Seehofer.

"Zu wenig, zu spät"

Die Opposition kritisierte das Vorhaben. So bezeichnete Grünen-Vizefraktionschefin Bärbel Höhn die Gesetze als "zu zahm, zu wenig und zu spät". So habe Seehofer die Meldepflicht für Händler bereits vor zwei Jahren angekündigt.

Auch das höhere Bußgeld würde wenig ändern. "Bei der Umdeklarierung von Fleischabfällen kann man viel verdienen, da wird die Erhöhung des Bußgeldes nicht wirklich abschrecken", sagte sie. Höhn forderte, dass die Länder ein besseres Kontrollsystem aufbauen. "Das sollte Minister Seehofer endlich durchsetzen." Außerdem müssten Schlachtabfälle eingefärbt werden, damit diese "nicht wieder im Döner landen".

Ähnlich kritisch äußerten sich andere Oppositionspolitiker. Der FDP-Verbraucherexperte Hans-Michael Goldmann warf der Koalition "gravierende Versäumnisse" vor, weil Seehofer seinen zwei Jahre alten Aktionsplan immer noch nicht umgesetzt habe. Die Abgeordnete Karin Binder von der Linksfraktion verlangte mehr Lebensmittelkontrolleure.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch bemängelte insbesondere die geplante Meldepflicht. Dies von einem Abnehmer zu verlangen, sei ähnlich wirksam wie von einem Kunsthehler zu fordern, einen Bilderdieb der Polizei zu melden, sagte deren Vize-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. Um die Täter abzuschrecken, schlug er vor, dass das Bußgeld sich am Umsatz eines Unternehmens orientieren sollte.

In den vergangenen zwei Jahren haben Bund und Länder im Kampf gegen Gammelfleisch verschiedene Vorschriften umgesetzt. So lassen sich Schlachtabfälle inzwischen leichter zurückverfolgen, große Kühlhäuser werden genauer kontrolliert, und Lebensmittelhändler müssen sich registrieren lassen.

Von Frühjahr kommenden Jahres an gilt das Verbraucherinformationsgesetz, mit dem Behörden bei einem Skandal Firmennamen nennen können. Auch sollen Schlachtabfälle eingefärbt werden, wobei bisher aber praxistaugliche Verfahren fehlen.

Andere Maßnahmen kommen nicht recht voran. So haben nur einige Länder bislang Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften aufgebaut, und zudem streiten sie darüber, inwieweit sie mehr Lebensmittelkontrolleure beschäftigen sollen. Nordrhein-Westfalen will bis 2010 jetzt 150 Hilfskräfte einstellen.

© SZ vom 25.10.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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