Süddeutsche Zeitung

Gesetz zum Datenschutz:Video-Verbot am Arbeitsplatz

Die Koalition will heimliche Aufnahmen von Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz verbieten. Auch in andere wichtige innenpolitische Vorhaben der Bundesregierung kommt wieder Bewegung.

Susanne Höll

Nach monatelangem Zwist zwischen Union und FDP kommt in einige wichtige innenpolitische Vorhaben der Bundesregierung Bewegung. So legten die beteiligten Ministerien nach Angaben aus Koalitionskreisen ihre Differenzen über ein Gesetz zum Datenschutz für Arbeitnehmer bei. Die Regelung solle am Mittwoch dieser Woche im Bundeskabinett verabschiedet werden und sieht nach Angaben aus Regierungskreisen vor, dass Beschäftigte am Arbeitsplatz - wie in einem aufsehenerregenden Fall bei der Handelskette Lidl geschehen - nun nicht mehr heimlich durch Videokameras überwacht werden. Allerdings sollen die Arbeitgeber auch weiter im Kampf etwa gegen Korruption Mitarbeiter kontrollieren dürfen.

Allerdings würde es den Arbeitgebern erschwert, Daten ohne Wissen der Beschäftigten zu sammeln. Die Erhebungen würden an strenge Voraussetzungen geknüpft. Bei der Telekom hatte es 2008 eine Spitzelaffäre gegeben, bei der Telefonkontakte von Mitarbeitern zu Journalisten erkundet werden sollten.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte im Mai einen Entwurf vorgelegt, der aber aus dem FDP-geführten Justizministerium, von Datenschützern und Gewerkschaften als lückenhaft kritisiert worden war. Auch in den Fraktionen hatte es Bedenken gegeben. Die FDP-Abgeordneten hatten moniert, dass de Maizière die heimliche Videoüberwachung zunächst nicht völlig unterbinden wollte. Ihr Rechtsexperte Christian Ahrendt sagte der Süddeutschen Zeitung, seine Fraktion könne nun zustimmen, und sprach von einem Erfolg der FDP.

Ein Leben ohne Gitter

Auch in der kontroversen Frage des Umgangs mit als gefährlich eingeschätzten Schwerverbrechern, gibt es nach Angaben aus Regierungskreisen eine Annäherung. Das Bundesjustizministerium prüft nach SZ-Informationen derzeit, ob und unter welchen Bedingungen rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualstraftäter nach Verbüßung ihrer Haft mit Hilfe eines Bundesgesetzes in neuen Einrichtungen untergebracht und auch therapeutisch auf ein Leben ohne Gitter vorbereitet werden können. Ein solches "Freiheitsvorbereitungsgesetz" sei aber schwierig, es dürfe keinesfalls der Eindruck entstehen, es gehe um eine Fortsetzung der Haft unter anderem Namen, verlautete aus dem Justizressort. Dann würde spätestens der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine solches Gesetz kippen.

Mit dieser Idee kommt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dem Drängen einiger Länder, aber auch de Maizières nach einer bundesweiten Regelung zur Unterbringung nach. Dagegen hatte sich die Ministerin bislang gewehrt. Zu Wochenbeginn sind Spitzengespräche der Koalition anberaumt. Wenn man sich einige, könne Leutheusser-Schnarrenberger damit rechnen, dass CDU und CSU ihren Widerstand gegen einige Punkte ihres Entwurfs zur völligen Neuregelung der Sicherungsverwahrung aufgeben, hieß es.

Jüngster Auslöser der Debatte über den Umgang mit Schwerkriminellen war vergangenes Jahr ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Richter hoben die seit 1998 geltende Regelung auf, wonach die bis dahin auf zehn Jahre begrenzte Sicherungsverwahrung nach der Haft auf unbegrenzte Zeit verlängert werden durfte. Deshalb kommen etwa 80 ehemalige Straftäter frei, von denen einige rund um die Uhr bewacht werden. Sowohl das Innen- als auch das Justizministerium warnten vor übertriebenen Hoffnungen. Selbst wenn ein neues Bundesgesetz zustande käme, könnten damit bei weitem nicht alle dieser Freizulassenden wieder in bewachten Institutionen untergebracht werden.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.991160
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 23.08.2010/kar
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.