Süddeutsche Zeitung

Gesetz zu Palliativmedizin:Gesundheitsminister Gröhe will mehr Hilfe für Sterbenskranke

  • Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat einen Entwurf zu einem Hospiz- und Palliativgesetz vorgelegt. Damit soll unter anderem die palliativmedizinische Versorgung auf dem Land verbessert werden.
  • Das Gesetz sieht vor, dass die Krankenkassen mehr Kosten der stationären Hospiz- und Palliativbehandlungen übernehmen.
  • Ein Gemeinsamer Bundesausschuss soll den Bedarf an ambulanter palliativmedizinischer Versorgung ermitteln.
  • Versicherte sollen einen Rechtsanspruch auf eine Palliativ-Beratung durch die Krankenkassen erhalten.

Von Kim Björn Becker

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die Versorgung sterbenskranker Menschen in Deutschland verbessern. Das geht aus dem Entwurf eines Hospiz- und Palliativgesetzes hervor, den das Ministerium am Mittwoch vorgelegt hat. Das Papier liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Aus Ministeriumskreisen hieß es, der Entwurf solle noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett beschlossen werden, sodass das Gesetz zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten kann. Ziel soll sein, dass die palliativmedizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum verbessert wird; in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll die "Hospizkultur" gestärkt werden.

Bei Erwachsenen, die in einem stationären Hospiz betreut werden, sollen die Krankenkassen in Zukunft 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten übernehmen, bislang tragen sie 90 Prozent. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass der Mindestzuschuss der Kassen zur stationären Palliativbehandlung von 198 auf 255 Euro pro Tag angehoben wird. Mit dem Gesetz soll überdies die ambulante palliativmedizinische Versorgung gestärkt werden. Dazu sollen bestehende Angebote besser vernetzt werden, um den individuellen Bedürfnissen der Patienten besser Rechnung zu tragen. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll damit beauftragt werden, für den Bereich der ambulanten Palliativpflege "konkrete Festlegungen zu den Versorgungsanforderungen zu treffen", hieß es aus Ministeriumskreisen.

Rechtsanspruch auf eine Beratung durch die Krankenkassen

In dem Gremium sitzen unter anderem die Vertreter von Kassen, Ärzten und Kliniken, es entscheidet, welche medizinischen Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Vertragsärzte sollen "zusätzlich vergütete Leistungen" im Bereich der Palliativmedizin erbringen, sofern sie dafür qualifiziert sind und mit Pflegeeinrichtungen, Hospizdiensten, Kliniken oder anderen Sozialdiensten zusammenarbeiten. Schließlich sieht der Entwurf vor, dass die Versicherten einen Rechtsanspruch auf eine Beratung durch die Krankenkassen haben. Außerdem soll klargestellt werden, dass die Sterbebegleitung in die Pflegeversicherung einbezogen wird. Die Mehrausgaben der gesetzlichen Kassen betragen schätzungsweise bis zu 200 Millionen Euro.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, begrüßte die Ankündigung der Bundesregierung, ein Hospiz- und Palliativgesetz auf den Weg zu bringen. "Der Ausbau palliativmedizinischer Angebote ist richtig und wichtig und wäre vor dem Hintergrund der aktuellen Sterbehilfe-Debatte ein wichtiges Signal", sagte er.

Im Anschluss an die Beratungen über das Hospiz- und Palliativgesetz will der Bundestag auch die umstrittene Frage erörtern, ob sich Todkranke beim Suizid helfen lassen dürfen. Auch das soll demnächst gesetzlich geregelt werden. "Dass wir mit der Frage der Palliativ-und Hospizversorgung beginnen, soll unterstreichen, dass wir die Ausweitung der Hilfe für Menschen am Ende ihres Lebens sehr ernst nehmen", sagte der CDU-Abgeordnete Michael Brand.

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SZ vom 19.03.2015/dayk
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