Gesetz:Weg frei für §219a-Reform

Nach langem Streit hat die Lockerung zum Werbeverbot für Abtreibungen nun auch den Bundesrat passiert. Zuvor hatte der Bundestag bereits eine Lockerung gebilligt.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat eine Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen gebilligt. Die Länder stimmten am Freitag dafür, nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen und damit für den Kompromiss von Union und SPD, der nach einem langen Streit um den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch errungen worden war. Die Sozialdemokraten hatten ursprünglich eine Abschaffung des Paragrafen verlangt. Das Gesetz tritt voraussichtlich in den kommenden Wochen in Kraft. Dann müssen Ärzte keine Strafverfolgung mehr befürchten, wenn sie auf ihrer Internetseite oder in Flyern darauf hinweisen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Für weitere Informationen sollen sie aber auf offizielle Stellen verweisen. Die Bundesärztekammer führt eine Liste mit Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche machen. Der Paragraf 219a verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen oder in "grob anstößiger Weise". In der Vergangenheit führte das auch zu einer Verurteilung von Ärzten.

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