Süddeutsche Zeitung

Gesetz über Datenschutz am Arbeitsplatz:Belauscht, gefilmt und gut gerastert

Ein überfälliges Gesetz soll künftig die Privatsphäre am Arbeitsplatz schützen. Aber der Schutz ist völlig unzureichend. Das geplante "Beschäftigtendatenschutzgesetz" untersagt zwar heimliche Videoaufnahmen, hat aber einen großen Haken: Der Überwachungsdruck für die Beschäftigten steigt. Der Gesetzentwurf tut so, als würde er die Konsequenzen aus Datenschutzskandalen ziehen. In Wahrheit macht er neue Skandale möglich.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Überraschenderweise hat die schwarz-gelbe Koalition, kurz vor Torschluss, noch den Entwurf für ein wichtiges Bundesgesetz zustande gebracht; es soll in Kürze im Bundestag darüber abgestimmt werden. Es nennt sich "Beschäftigtendatenschutzgesetz", weil es zig Millionen Beschäftigte davor schützen soll, dass sie an ihrer Arbeitsstelle unzulässig abgehört, gefilmt, ausspioniert, gerastert und auf anrüchige Weise datenverarbeitet werden. Das Gesetz ist im Prinzip löblich, in der Ausgestaltung unzureichend, in Teilen skandalös.

Seit den Lidl-Bahn-Telekom-Skandalen; seitdem bekannt wurde, dass unverdächtige Beschäftigte bisweilen behandelt werden wie potenzielle Straftäter; seitdem Arbeitnehmer Angst haben müssen, dass Arbeitgeber ihre Telefonate abhören und sie mit Videokameras auch noch in der Umkleidekabine und auf dem Klo beobachten lassen (zur Aufdeckung und Verhinderung von Straftaten und schwerwiegenden Pflichtverletzungen, wie es dann beschwichtigend heißt) - seitdem ist allgemein bekannt, dass der Datenschutz nicht abstrakte Daten, sondern konkrete Menschen schützt.

Ein Gesetz zum Schutz der Privat- und Intimsphäre der Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz war und ist deshalb überfällig. Wann und wie zum Beispiel dürfen Ortungssysteme, etwa GPS, eingesetzt werden? Oder ganz grundsätzlich: Wann darf sich der Arbeitgeber heimlich auf die Spur seines Arbeitnehmers setzen? Nicht nur zur Aufdeckung einer schwerwiegenden Pflichtverletzung, sondern schon zu deren Vorbeugung - so sagt der einschlägige Paragraf 32 e Absatz 2. Die Beschäftigten und ihre Betriebsräte werden, wenn der Gesetzentwurf wirklich Gesetz wird, sehr lange damit beschäftigt sein, es zu verstehen.

Ein Interessenausgleich misslang

Es ist so kompliziert, dass man versucht ist, dahinter böse Absicht zu vermuten: Das Gesetz verschleiert, dass der Schutz der Arbeitnehmer eher bescheiden ist. Es dient mehr den Arbeitgeber-Interessen als denen der Arbeitnehmer. Ein Interessenausgleich ist nicht gelungen. An einigen Stellen zeigt sich das besonders. Zwar wird die heimliche Videoüberwachung untersagt, dafür aber der offenen Videoüberwachung Tür und Tor geöffnet: "zur Wahrnehmung des Hausrechts", "zum Schutz des Eigentums", "zur Sicherung von Anlagen", der "Abwehr von Gefahren" oder "zur Qualitätskontrolle"; praktisch immer.

Ausgeschlossen sind nur "Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume". Der Bundesrat hatte gefordert, auch Pausen-, Ruhe- und Raucherräume von der Überwachung auszunehmen; nicht einmal darauf ist die Bundesregierung eingegangen. Zwar soll die Überwachung nicht "einer allgemeinen Leistungs- und Verhaltenskontrolle" dienen. Aber wer glaubt's? Und vor allem: Wer soll's verhindern? Kurz: Der Überwachungsdruck steigt; in Callcentern gleich gar: Da soll der Arbeitgeber jederzeit Telefonate abhören dürfen.

Die Parlamentarier, die Beschäftigten des Volkes also, sollten sich überlegen, ob sie selbst vom Volk auf eine Weise kontrolliert werden wollten, wie dies das "Beschäftigtendatenschutzgesetz" erlaubt.

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Quelle:
SZ vom 14.01.2013/fran
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