Gesetz:Regierung beschließt härtere Strafen für Missbrauchstäter

Für sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll es grundsätzlich eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geben

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Mit deutlich höheren Strafen will die Bundesregierung künftig gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und die Verbreitung von Kinderpornografie vorgehen. Nach einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Verbreitung von Kinderpornografie künftig als Verbrechen bestraft werden - das bedeutet eine Mindeststrafe von einem Jahr. Die Höchststrafe soll zehn statt bisher fünf Jahre betragen. Wer sich kinderpornografische Inhalte auf seinen Computer herunterlädt, muss künftig ebenfalls mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen. Auch "sexualisierte Gewalt gegen Kinder" wird künftig als Verbrechen eingestuft, auf das bis zu 15 Jahre Haft stehen.

Bisher nannte sich dieser Paragraf "sexueller Missbrauch von Kindern", es drohten sechs Monate bis zehn Jahre Haft. Mit dem neuen Begriff wolle man einer Bagatellisierung entgegenwirken, heißt es in dem Entwurf: "Jede sexuelle Handlung mit einem Kind soll als sexualisierte Gewalt gebrandmarkt werden." Es bleibe freilich auch in dem neuen Paragrafen dabei, dass nicht nur sexuelle Gewalt strafbar sei, sondern jede Form sexueller Handlungen gegen Kinder.

Mit dem Reformpaket reagiert die Bundesregierung auf die Missbrauchsfälle von Staufen, Bergisch Gladbach, Lügde und Münster. "Künftig muss sexualisierte Gewalt gegen Kinder ohne Wenn und Aber ein Verbrechen sein", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nannte das Gesetz einen "Meilenstein für die Bekämpfung der abscheulichsten Straftaten, die man sich vorstellen kann".

Die Neue Richtervereinigung kritisierte hingegen, dass gerade in den aufsehenerregenden Fällen schon bisher hohe und höchste Strafen möglich gewesen und auch verhängt worden seien. Der Strafrahmen für besonders schwere Fälle von sexuellem Missbrauch, den Gerichte hier mehrfach angewandt hätten, ende bei 15 Jahren. Der Deutsche Richterbund mahnte, Jugendämter, Polizei und Justiz personell und technisch besser aufzustellen.

Der Entwurf sieht zudem eine ganze Reihe flankierender Regelungen vor. Erstmals sollen Vertrieb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden. Der Entwurf enthält zudem mehrere Verfahrensvorschriften, um den Schutz von Kindern zu verbessern.

Zentral sind hier die Anforderungen an die Qualifikation von Familienrichterinnen und -richtern. Sie spielen eine wichtige Rolle etwa beim Streit um das Sorgerecht für Kinder aus problematischen Familien, weshalb seit Langem gefordert wird, auch die außerjuristische Qualifikation stärker zu fördern und zu gewichten. Dem Entwurf zufolge sollen künftig nur Juristen mit "belegbaren Kenntnissen des Familienrechts" sowie "Grundkenntnissen" in Psychologie und Kommunikation mit Kindern in solche Stellen befördert werden. Das Ministerium bezeichnete die Fortbildung als "unverzichtbar" für die Bewältigung des Berufsalltags, verwies aber darauf, dass die Zuständigkeit dafür im Wesentlichen in den Händen der Länder liege.

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