Süddeutsche Zeitung

Gesetz gegen Terrorismus:Maas will Ausreise von Islamisten unter Strafe stellen

  • Bundesjustizminister Heiko Maas will an diesem Mittwoch ein Gesetz verabschieden lassen, das die Ausreise gewaltbereiter Islamisten nach Syrien und in den Irak unter Strafe stellt.
  • Zudem will die Bundesregierung gegen die Finanzierungsquellen von Terroristen vorgehen.

Reisen nach Syrien oder Irak sollen unter Strafe stehen

Immer wieder reisen gewaltbereite Islamisten aus Deutschland in Kampfgebiete wie Syrien oder den Irak - um sich extremistischen Organisationen wie der Miliz "Islamischer Staat" (IS) oder der Al-Nusra-Front anzuschließen. Dagegen will die Bundesregierung mit einer Gesetzesänderung vorgehen: Schon die Ausreise oder der bloße Versuch einer Reise in solche Gebiete soll in Zukunft unter Strafe gestellt werden - wenn sie dem Ziel dient, terroristische Taten zu begehen oder vorzubereiten. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) hervor, den das Kabinett am Mittwoch beschließen will.

Demnach ist es künftig bereits eine Straftat, Deutschland zu verlassen, um sich an Terroraktivitäten im Ausland zu beteiligen oder sich dafür ausbilden zu lassen. Auch schon der Versuch einer Ausreise mit einer terroristischen Absicht wird unter Strafe gestellt. Vorgesehen sind in diesen Fällen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren - und in "minder schweren" Fällen drei Monate bis fünf Jahre.

Was bisher unter Strafe steht

Schon bisher macht sich strafbar, wer sich in einem Terrorcamp im Ausland ausbilden lässt, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorzubereiten. Dieser Paragraf 89a im Strafgesetzbuch soll erweitert werden.

Zudem können die Behörden schon heute verdächtigen Islamisten den Reisepass entziehen und ihnen eine Ausreise aus Deutschland verbieten. Ein Islamist aus Neuss scheiterte vor Gericht mit einer Klage gegen ein solches befristetes Ausreiseverbot. Die Regierung will, dass Behörden Terrorverdächtigen künftig nicht nur den Pass, sondern auch den Personalausweis abnehmen können, um sie an der Ausreise zu hindern.

Maas setzt UN-Resolution um

Die von Maas vorgebrachten Änderungen gehen zurück auf eine UN-Resolution gegen sogenannte "foreign fighters". Darin haben sich die Staaten verpflichtet, die Ausreise von Kämpfern aus ihren Ländern in einen Krieg zu unterbinden.

Welche weiteren Maßnahmen geplant sind

Zudem will die Regierung verstärkt gegen Finanzierungsquellen von Extremisten vorgehen. Bisher macht sich strafbar, wer zur Unterstützung von Terrorgruppen, also etwa zur Begehung von Anschlägen, "nicht unerhebliche Vermögenswerte" sammelt oder bereitstellt. Künftig soll es dazu einen eigenen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung geben. Damit sollen mehr Fälle erfasst werden, auch solche, in denen es um geringere Summen geht.

Wieso die Sicherheitsbehörden beunruhigt sind

Die Zahl der aus Deutschland ausgereisten Extremisten geht seit langem nach oben, Behördenangaben zufolge sind bereits mehr als 600 Islamisten nach Syrien und in den Irak aufgebrochen. Viele haben sich dort der IS-Terrormiliz angeschossen. Den Sicherheitsbehörden bereitet dies große Sorgen. Befürchtet wird, dass radikalisierte Rückkehrer in Deutschland und anderswo Anschläge begehen könnten. Die Pläne des Justizministers sind ein Baustein eines umfangreichen Pakets zur Terrorismusbekämpfung, das als umstritten gilt. Kritiker sagten bereits im Vorfeld, die neuen Regeln bestraften schon gefährliche Gedanken.

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