Gesetz gegen Abgeordneten-Korruption:Ausgebremst vom eigenen Bruder

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Der Rechtsausschuss-Vorsitzende Siegfried Kauder kündigt ein Gesetz gegen die Korruption bei Abgeordneten an. Sein Bruder Volker, der Fraktionschef der Union, kassiert den Vorschlag sofort wieder. Das ist nicht nur wegen des Bruderzwists delikat, sondern auch, weil Deutschland noch immer nicht die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert hat.

Von Robert Roßmann, Berlin

Trotz eines neuen Vorstoßes des Rechtsausschuss-Vorsitzenden Siegfried Kauder (CDU) wird es vor der Bundestagswahl kein schärferes Gesetz gegen Korruption von Abgeordneten mehr geben. Kauder hatte am Wochenende gesagt, Deutschland könne "nicht in Afrika und der Ukraine den Rechtsstaat predigen und im eigenen Land die UN-Konvention gegen Korruption nicht umsetzen". Er wolle deshalb noch vor der Sommerpause des Bundestags strengere Korruptionsregeln für Abgeordnete auf den Weg bringen.

Siegfried Kauder, der Bruder von Unionsfraktionschef Volker Kauder, hat bereits einen eigenen Gesetzentwurf ausgearbeitet. Ihm zufolge machen sich Abgeordnete künftig strafbar, wenn sie für die Ausübung ihres Mandats einen Vorteil annehmen oder einfordern. "Die Grenze zur Korruption könnte bei 200 Euro verlaufen", sagte Kauder dem Spiegel. In Deutschland ist bisher lediglich der direkte Stimmenkauf bei Abstimmungen im Plenum oder in Ausschüssen verboten.

Auch die FDP lehnt eine schnelle Regelung ab

Am Montag hieß es in der Führung der Unionsfraktion jedoch, der Gesetzentwurf Kauders sei nicht abgestimmt. Man werde den Entwurf zwar "zur Kenntnis nehmen und prüfen". Die Fraktion sehe aber "weiterhin große Probleme, zu einer verfassungsrechtlich einwandfreien Lösung zu kommen". Da auch die FDP-Fraktion eine schnelle Neuregelung ablehnt, wird es vor der Bundestagswahl im September zu keinem Gesetz mehr kommen. Der Vorstoß Siegfried Kauders ist nicht nur wegen der Funktion seines Bruders delikat, Volker Kauder gilt zudem als wichtigster Gegner einer Gesetzesverschärfung in der Unionsfraktion.

Deutschland hatte 2003 - also noch zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung - die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet. Darin verpflichten sich die Staaten, alle Amtsträger im Bestechungsfall zu bestrafen. Für die Fraktionen der heutigen Koalition fallen die Abgeordneten jedoch nicht unter den Amtsträgerbegriff der Konvention. Union und FDP befürchten außerdem, dass sich künftig Staatsanwälte auch für eigentlich harmlose Treffen von Abgeordneten mit Lobbyisten oder für Einladungen von Verbänden und Firmen interessieren könnten. Wegen des noch immer fehlenden Gesetzes zur Abgeordneten-Korruption hat Deutschland die UN-Konvention bis heute nicht ratifizieren können.

© SZ vom 09.04.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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