Geschlechter:Fundamentales Recht

Luxemburg sagt zurecht: Das Geschlecht entscheidet man selbst.

Von Meredith Haaf

Für das Parlament in Luxemburg ist es Routine, für viele Menschen dort eine Revolution: Ein Gesetz erlaubt es nun Erwachsenen, ihr offizielles Geschlecht mit einem unkomplizierten Behördengang zu ändern. Dass Geschlecht keine Frage der Genitalien ist, weiß man mittlerweile: Es gibt Frauen in biologisch männlichen Körpern und Männer mit Gebärmutter - und viele Menschen, die sich irgendwo dazwischen bewegen. Psychologen und Biologen wissen, dass dies weder eine Störung ist noch unnatürlich.

In Kultur und Alltag tragen dem immer mehr liberale Gesellschaften Rechnung. Doch rechtlich ist das bei der Geburt zugeordnete Geschlecht schwerer abzuschütteln als eine Staatsbürgerschaft. Die meisten Staaten Europas - auch Deutschland - behandeln es immer noch als eine Art Unfall, wenn Bürger das Geschlecht auch im Pass ändern wollen: Sie schicken sie erst einmal zum Gutachter. Ein Arzt oder Psychiater muss offiziell bescheinigen, ob da jemand darf, was zu den zentralen Rechten einer modernen Gesellschaft gehört: selbst zu sagen, wie man leben will.

Es ist eine fundamentale Freiheit, die keinem Menschen schuldlos vorbehalten werden sollte. Das luxemburgische Gesetz ist ein großartiges Zeichen der Offenheit in der politischen Landschaft Europas, die sich derzeit so oft so verschlossen gibt.

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